Wiedmar West II

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 07.12.2021, den Bebauungsplan Wiedmar West II für den gesamten damaligen Planbereich neu aufzustellen, um die Errichtung einer Gewerbehalle für eine Metallschleiferei zu ermöglichen, sowie weitere Gebäude in einer zweiten Reihe vor der Bestandsbebauung. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages von beiden von möglichen Neubauten betroffenen Grundstückseigentümern zu tragen.

Bebauungsplan Wiedmar West II

Lageplan
Lageplan

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss in öffentlicher Sitzung am 06.03.2012 den Bebauungsplan Wiedmar West II nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 06.03.2012 als Satzung. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung am Montag, 20.12.2021 tritt der Bebauungsplan in Kraft.

  • Amtliche Bekanntmachung in der Allgäuer Zeitung – Füssener Blatt vom Montag, 20.12.2021 (PDF 100 KB),
  • Amtliche Bekanntmachung Aushang im Schaukasten am Rathaus in der Zeit vom Montag, 20.12.2021 bis Montag 24.01.2022 (PDF 100 KB),
  • Planzeichnung (PDF 600 KB),
  • Satzung und Begründung (PDF 200 KB),
  • Anlage Merkblatt der Kreisbrandinspektion Ostallgäu (PDF 50 KB).

Stadt Füssen

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