Bebauungsplan Weißensee Strandbad und 32. Änderung des Flächennutzungsplans


Bebauungsplan Weißensee Strandbad

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss in öffentlicher Sitzung am 03.05.2022 den Bebauungsplan Weißensee – Strandbad nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.05.2022 als Satzung. Der Satzungsbeschluss wurde am 28.04.2023 öffentlich bekannt gemacht.

32. Änderung des Flächennutzungsplans, endgültige Fassung

Mit Bescheid vom 21.12.2022, Aktenzeichen 40-6100-17/20 hat das Landratsamt Ostallgäu die 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Füssen genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde am 04.01.2023 gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die 32. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.

Stadt Füssen

Stadtplanung & Bauverwaltung

Lechhalde 3

87629 Füssen

Zimmer A.108

Tel: +49 8362 903-151

Fax: +49 8362 903-204

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