Bebauungsplan Weißensee Strandbad und 32. Änderung des Flächennutzungsplans

Der Planungs-, Bau,- Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 06.07.2021 in öffentlicher Sitzung die Weiterführung des Bauleitplanverfahrens zur bestandsorientierten Sicherung und Verbesserung des Strandbadbetriebes.

Der Planungs-, Bau,- Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte am 01.02.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und den Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplans jeweils in der Fassung vom 01.02.2022. Die Verwaltung wurde beauftragt, jeweils die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Die Öffentlichkeit wurde im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB mittels einer öffentlichen Auslegung beteiligt. Die Entwürfe des Bebauungsplans Weißensee Strandbad und der 32. Änderung des Flächennutzungsplans lagen in der Zeit Mittwoch, 02.03.2022 bis Montag, 04.04.2022 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnten dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

  • Amtliche Bekanntmachung in der Allgäuer Zeitung – Füssener Blatt vom Dienstag, 22.02.2022 (PDF 100 KB)
  • Amtliche Bekanntmachung Aushang im Schaukasten am Rathaus vom Dienstag, 22.02.2022 bis Montag, 04.04.2022 und Aushang im Flur des ersten Obergeschosses in der Zeit vom Mittwoch, 02.03.2022 bis Montag, 04.04.2022 mit den Bebauungsplanunterlagen (PDF 400 KB)
  • Datenschutzinfoblatt  (PDF 400 KB)

Bebauungsplan Weißensee Strandbad

Bitte beachten Sie, dass rote Textteile Änderungen im Vergleich zum Vorentwurf darstellen. Gelb markierte Textteile wurden aus dem Vorentwurf komplett gestrichen.

32. Änderung des Flächennutzungsplans, endgültige Fassung

Mit Bescheid vom 21.12.2022, Aktenzeichen 40-6100-17/20 hat das Landratsamt Ostallgäu die 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Füssen genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde am 04.01.2023 gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die 32. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.

Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am 3. Mai 2022

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss behandelte die eingegangenen Stellungnahmen und wägte diese ab.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stellte die 32. Änderung des Flächennutzungsplans fest. Die Verwaltung wurde beauftragt die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB einzuholen.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss den Bebauungsplan als Satzung.

Der Satzungsbeschluss wurde bisher nicht bekannt gemacht.

Stadt Füssen

Stadtplanung & Bauverwaltung

Lechhalde 3

87629 Füssen

Zimmer A.108

Tel: +49 8362 903-151

Fax: +49 8362 903-204

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