Wahlamt

Landtags- und Bezirkswahl 08.10.2023

 
 
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann noch bis 01.10.2023 über unten aufgeführten Button erfolgen. Ab 02.10.2023 können die Unterlagen ausschließlich im Einwohneramt abgeholt werden.
 
 Für allgemeine Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl 2023 klicken Sie hier.
 
 
WAHLHELFERINNEN UND WAHLHELFER GESUCHT!

Die Stadt Füssen sucht für Sonntag, 8. Oktober 2023, noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Hierfür sind umfangreiche Arbeiten nötig, um diese Wahl zu organisieren, durchzuführen und das Ergebnis zu ermitteln. Dafür werden zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Neben den städtischen Bediensteten zählt die Stadt Füssen auch auf die Mithilfe ihrer Bürgerinnen und Bürger. Wahlen bieten Ihnen die Möglichkeit, Demokratie “hautnah und live” zu erleben.
 

Welche Voraussetzungen müssen Sie als Wahlhelferinnen / Wahlhelfer erfüllen?

  • am Wahltag, 8. Oktober 2023, Deutsche bzw. Deutscher sein
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Füssen
Welche Aufgaben hat eine Wahlhelferin / ein Wahlhelfer?
 
  • Mithilfe in einem Urnenwahllokal (persönliche Stimmabgabe im Wahllokal):
    Der Dienst am Wahltag ist in zwei Schichten aufgeteilt. Sie müssen also nicht den ganzen Tag im Wahllokal anwesend sein. Lediglich ab 18:00 Uhr muss das gesamte Team zur Auszählung der Stimmen wieder vor Ort sein.
  • Mithilfe in einem Briefwahllokal (Stimmabgabe per Post):
    Die Arbeiten in einem Briefwahllokal beginnen im Gegensatz zum Urnenwahllokal erst gegen Nachmittag (ca. 16.00 Uhr).

Es erwarten Sie unterschiedliche Aufgaben, z. B.

  • Prüfung der Wahlberechtigung und Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18.00 Uhr


Die in allen Wahllokalen tätigen städtischen Bediensteten sind bereits im Vorfeld geschult und eingewiesen. Sie selbst benötigen also keine Vorkenntnisse, nur Teamfähigkeit und Engagement sind gefragt. Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist ehrenamtlich. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro und bereitgestellte Getränke. Beschäftigte im öffentlichen Dienst können in der Regel zudem eine Dienstbefreiung erhalten.

Hinweis: Personenbezogene Daten werden datenschutzkonform durch die Stadt Füssen zum Zwecke der Berufung in einen Wahlvorstand im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt sowie im Falle der Berufung an die Wahlvorsteherin bzw. den Wahlvorsteher Ihres zugeteilten Wahllokals weitergegeben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihr Wahlamt Stadt Füssen

Beachten Sie, dass die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen nur noch bis 01.10.2023 möglich ist!

Informationen für Wahlhelfer

Informationen für Parteien

 

Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023

Die Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023 ist abgeschlossen.
Die neuen Schöffen werden vom Amtsgericht Kaufbeuren bzw. dem Kreisjugendamt Ostallgäu benachrichtigt, sofern sie berufen wurden.

 

 Bundestagswahl 2021

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