A. Bewerbung zur Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wiederdie Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim
jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten unabhängigen Wahlausschuss die Schöffen gewählt werden.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen
grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes –
körperliche Eignung.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie nebenstehend.
Vorgeschlagene Personen, die bis Ende Dezember 2023 keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen
erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass sie nicht gewählt worden sind.
Sie können Ihre Vorschläge bis 17. März 2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:
Stadt Füssen
Bürgerbüro
Lechhalde 3
87629 Füssen
Bitte beachten Sie, dass lediglich das über unten aufgeführten Button abrufbare Bewerbungsformular verwendet werden darf!