Umzug und Zugzug

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden (§§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz – BMG).

Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • Personalausweis / Reisepass
  • Bestätigung des Wohnungsgebers
  • Betreuer zusätzlich den Betreuerausweis

Meldefrist

  • 2 Wochen (seit 01.11.2015)
 
Formulare zum Ausdrucken: Anmeldung / Abmeldung / Wohnungsgeberbestätigung
 
 
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