Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden (§§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz – BMG).
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- Personalausweis / Reisepass
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Betreuer zusätzlich den Betreuerausweis
Meldefrist
- 2 Wochen (seit 01.11.2015)