Umzug und Zugzug Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden (§§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz – BMG).Welche Unterlagen werden benötigt ?Personalausweis / ReisepassBestätigung des WohnungsgebersBetreuer zusätzlich den BetreuerausweisMeldefrist2 Wochen (seit 01.11.2015) Formulare zum Ausdrucken: Anmeldung / Abmeldung / Wohnungsgeberbestätigung Zuzug Umzug Anmeldung Nebenwohnung Abmeldung Nebenwohnung Statuswechsel