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Sachspenden - Aktion "FÜSSEN HILFT"
Unter dem Motto „Füssen hilft“ organisieren die Stadt Füssen und die Füssener christlichen Kirchen gemeinsam einen Hilfstransport in die Ukraine.
Am Samstag, 28. Januar, können hilfsbereite Bürgerinnen und Bürger lebensnotwendige Dinge an zwei Stationen abgeben.
Die Aktion wird in Kooperation mit der Hilfsorganisation Nehemia, die offizielle Partnerin der Vereinten Nationen (UN) in Zakarpattja (Westukraine) ist, durchgeführt. Sie hilft den Menschen, indem sie gemeinsam mit der UN Transporte mit lebensnotwendigen Dingen in die Krisengebiete fährt, professionelle psychologische Betreuung anbietet und ausgebildete Fachkräfte aussendet.
Was benötigt wird – und was nicht
Benötigt werden haltbare Lebensmittel (etwa Kindernahrung, Konserven, Nudeln, Reis, haltbares Brot, Mehl, Getreide, Hülsenfrüchte, Öl, Zucker, Salz, Haferflocken, Suppenpulver, H-Milch, Kaffee, Schwarztee, Müsliriegel etc.) und Hygieneartikel (z.B. Windeln, feste Seifen, Zahnpasta, Zahnbürsten, Shampoo, Duschgel, Deo, Tampons, Binden etc.). Die Hilfsmittel sollten, wenn möglich, in Kartons verpackt und grob beschriftet sein.
Nicht benötigt werden derzeit Kleidung, Decken und Schuhe, da diese bereits ausreichend vorhanden sind.
Abgabezeiten und -Orte:
10 – 15 Uhr am Magnuspark (ehem. Hanfwerke) in Füssen
10 – 12 Uhr am V-Markt (Haupteingang) in Füssen
PS: Wie heute der Presse zu entnehmen, kommen in den nächsten zwei bis drei Wochen auch weitere Ukrainische Flüchtlinge in Füssen an, hierzu werden wir zur ggb. Zeit auch eine weitere Aktion bzgl. Kleiderspende etc. durchführen.
Erfassung von Hilfsangeboten (Unterkunft, Dolmetscher uvm)
Sie haben eine Wohnung, die Sie als vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen anbieten oder vermieten können? Sie wollen sich als Dolmetscher engagieren, Transportmöglichkeiten oder sonstige Hilfen anbieten?
Dann tragen Sie sich bitte in dieses Formular ein.
Ihr Angebot der Unterstützung wird an die zuständigen Stellen weitergegeben, die dann bei Bedarf auf Sie zukommen.
Geldspenden
Spenden für humedica
Füssen akquiriert Geldspenden für die Kaufbeurer Hilfsorganisation humedica, die damit Hilfsmittel anschafft und in Richtung Ukraine bringt.
- IBAN: DE35 7345 0000 0000 0047 47
- humedica e.V.
- Verwendungszweck: Füssen LKW für Ukraine
Was mit den Spenden erreicht werden konnte, die in den ersten Tagen nach dem Hilfsaufruf von Bürgermeister Maximilian Eichstetter eingingen, lesen Sie hier.
Spenden für die Bürgerstiftung Ostallgäu
Trotz aller Anstrengungen von öffentlichen Stellen und dem großartigen Einsatz vieler Ehrenamtlicher erhält das Landratsamt zunehmend Anfragen und auch Bedarfe, für die es keine sofortige pauschale Zuschussmöglichkeit gibt. Hier handelt es sich um sogenannte Einmalanschaffungen für Ukraine-Flüchtlinge in privaten Unterkünften wie z.B. kleinere Einrichtungsgegenstände, Fahrräder (gebraucht), Spielwaren für Kinder, kleine Haushaltsgeräte, Laptops und viele weitere Dinge, welche aus dem gewährten Regelsatz nur schwerlich finanziert werden könnten.
Abhilfe schafft die Bürgerstiftung Ostallgäu
Bürgermeister Maximilian Eichstetter unterstützt die Bürgerstiftung Ostallgäu, deren Schirmherrin Landrätin Maria Rita Zinnecker ist, und appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, für die Stiftung zu spenden, um Einmalanschaffungen tätigen zu können.
Spenden können Sie an die
Bürgerstiftung Ostallgäu
IBAN DE02 7209 0000 0208 9062 20
„Unterstützung Einmalbeschaffungen UKR Flüchtlinge im Ostallgäu“
Die Bürgerstiftung Ostallgäu kann satzungsgemäß für diese Spenden steuerwirksame Spendenquittungen ausstellen und garantiert die vollständige Weitergabe der Spenden an die ukrainischen Flüchtlinge.
Hilfe per Telefon und E-Mail
Hilfetelefon unter der Nummer 089 54497199 (Montag bis Freitag von 8 – 20 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 – 14 Uhr) oder per Email an Ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de
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Registrierung bei der Stadt Füssen
Bitte beachten bei der Registrierung:
- Terminanmeldung nötig unter 08362 903155 oder buergerbuero@fuessen.de (Deutsch und Englisch möglich)
- Bitte mitbringen:
- Reisepass
- ggf. Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
- Daten: Adresse in Deutschland
Bitte erscheinen Sie pünktlich zum Termin im Bürgerbüro (Lechhalde 3, 87629 Füssen)
Registrierung im Landratsamt Ostallgäu
1. Vorbereitung
- Terminvereinbarung zur Registrierung im Landratsamt Ostallgäu nötig über sozialamt@lra-oal.bayern.de
- Bitte zum Termin im Landratsamt Ostallgäu mitbringen:
o Negativer Corona-Test
o Ausgefüllte Formulare (s. gelbe Buttons oben)
o Meldebescheinigung der Stadt Füssen (s. Eintrag oben: “Registrierung bei der Stadt Füssen”)
o Sollte bereits eine Registrierung im ANKER Schwaben Behördenzentrum, Aindlinger Straße 16, 86167 Augsburg erfolgt sein, bitten wir darum, diese ebenfalls mitzubringen.
2. Wo findet die Erfassung statt ?
Landratsamt Ostallgäu, Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf, Anlaufstelle: Saal Aggenstein (1. Obergeschoss)
3. Wann findet die Erfassung statt ?
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
4. Aufenthaltstitel
An der Anlaufstelle kann dann der Antrag auf einen Aufenthaltstitel abgegeben werden. Zusätzlich zu den Angaben im Antrag auf Aufenthaltstitel wird noch ein Foto gemacht und Fingerabdrücke abgenommen (elektronisch).
Nach Bearbeitung durch die Ausländerbehörde wird das Dokument bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben. Dies dauert ca. 4 – 6 Wochen.
Für diese Zeit erhält der Flüchtling in der Anlaufstelle eine sog. Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 5 AufenthG), die den rechtmäßigen Aufenthalt bestätigt.
5. Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Für den Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehen die Flüchtlinge anschließend ins Sozialamt (Erdgeschoss, Südflügel).
Hier können die Flüchtlinge soweit nach Prüfung des Sozialamts erforderlich, u.a. einen Krankenschein und eine Vorschusszahlung (bar) auf spätere Leistungen erhalten. Die Auszahlung erfolgt über die Kreiskasse.
Ansprechpartner Asylbewerberleistungsgesetz:
08342/911-255 Herr Roth
08342/911-522 Herr Schubert
08342/911-195 Frau Herb
Für organisatorische und grundsätzliche Fragen im Bereich Sozialleistungsrecht:
08342/911-520 Herr Haug (Gruppenleiter soziale Leistungen)
08342/911-318 Herr Filser (Sachgebietsleiter Soziale Verwaltung)
Registrierung im Landratsamt Ostallgäu
Alle ukrainischen Geflüchteten, die bereits im Landratsamt in Marktoberdorf registriert wurden, müssen zur vollständigen Registrierung noch einen Termin im ANKER Schwaben vereinbaren – nur so kann die beantrage Aufenthaltserlaubnis abschließend erteilt werden. Weiterführende Information erhalten die betroffenen Personen per Post.
Eine vollständige erkennungsdienstliche Registrierung („PIK-Registrierung“) beim ANKER Schwaben muss unter Registrierungsanmeldung-ukraine@reg-schw.bayern.de angemeldet werden. Sobald eine Registrierung beim ANKER erfolgt ist, wird um Rückmeldung und ggf. um Übersendung der vom ANKER ausgehändigten Unterlagen an
ukraine@lra-oal.bayern.de gebeten.
Ab dem 19.5.2022 ist es für einige Tage auch möglich, diese Registrierung im Landratsamt Ostallgäu durchzuführen (und sich dadurch die Fahrt zum Anker Schwaben in Augsburg zu ersparen).
Ansprechpartnerin für Termin-Vereinbarungen ist Frau Ramona Frei (Tel. 08342 / 911-695) oder per EMail über ukraine@lra-oal.bayern.de.
Die Registrierung ist nur erforderlich für Flüchtlinge, die nicht bereits in einer ANKER-Einrichtung oder sonst PIK-registriert wurden.
Hilfe per Telefon und E-Mail
Hilfetelefon unter der Nummer 089 54497199 (Montag bis Freitag von 8 – 20 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 – 14 Uhr) oder per Email an Ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de