Skate- und Bikepark

Öffnungszeiten Skate- und Bikepark Füssen
Montag bis Samstag:     8 – 21.30 Uhr
Sonntag und Feiertage: 9 – 21 Uhr

Anlage

Mit 130 Metern ist der Skate- und Bikepark in Füssen Deutschlands längste Anlage seiner Art und für Anfänger sowie Fortgeschrittene geeignet. Die Anlage lässt auch eine barrierefreie sportliche Nutzung zu.

Die 2800 Quadratmeter große Anlage enthält Bereiche für verschiedene Nutzergruppen und Könnerstufen, die durch farbige Aufenthaltsflächen voneinander getrennt sind. Die Flächen funktionieren aber nicht nur als Trennung, sondern auch als Verknüpfung der Einzelbereiche. Die gesamte Anlage ist im Boden eingelassen und schafft ebenerdige Zugänge zu den Aufenthaltsflächen.

Der Skatepark aus Beton ist in vier Abschnitte unterteilt: Die zentrale Streetfläche mit modernen Elementen hat verschiedene Ebenen. So werden sowohl die Voraussetzungen für schnelles und sprungorientiertes Skaten, als auch für technischere Tricks geschaffen. Eingefasst wird die Streetfläche von einer 12 Meter breiten Miniramp auf der einen Seite und einem mittelgroßen Bowl mit unterschiedlichen Höhen auf der anderen Seite. Jeweils an den Enden der Anlage befinden sich die beiden Pumptracks – einer speziell für Kinder, der andere für Jugendliche und Erwachsene. Ergänzt wurde die Anlage zuletzt durch eine asphaltierte Jumpline und Sitzbereiche.

Benutzungsordnung

Benutzung

  1. Mit der Nutzung des Skate- und Bikeparks werden die Regelungen dieser Benutzungsordnung anerkannt.
  2. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Bei der Benutzung der Anlage wird das Tragen einer angemessenen Sicherheitsausrüstung, sowie eines Schutzhelmes dringend empfohlen.
  4. Bei Regen und feuchter Witterung sowie bei Schnee und Glatteis ist die Strecke für alle Nutzer gesperrt.
  5. Die Strecke darf nur mit für die Anlage geeigneten Sportgeräten, welche sich in einwandfreiem technischem Zustand befinden, befahren werden.
  6. Zur Schonung der Anlage ist die Verwendung von Pegs aus Metall nicht gestattet.
  7. Ein Befahren der Strecke durch motorisierte Fahrzeuge aller Art ist strengstens untersagt.
  8. Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten der Strecke für Fußgänger untersagt.

 

Benutzungszeiten

An Werktagen darf die Anlage von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr genutzt werden.
An Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr gestattet.

Hausrecht

Die Stadt Füssen als Eigentümerin der Anlage übt das Hausrecht aus; dieses kann sie auf Dritte übertragen. Den Anweisungen Berechtigter ist insoweit Folge zu leisten.

Haftung

Der Nutzer verzichtet auf eigene Haftungsansprüche gegen die Stadt Füssen und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Stadt Füssen und deren Bedienstete oder Beauftragte.

Allgemeine Ordnungsvorschriften

  1. Das Verhalten auf dem Gelände soll immer fair und respektvoll sein.
  2. Es ist stets Rücksicht auf jüngere und weniger geübte Fahrer zu nehmen.
  3. Vorausfahrende und weniger geübte Fahrer haben Vorrang. Es ist ein entsprechender Sicherheitsabstand einzuhalten. An unübersichtlichen Stellen muss die Geschwindigkeit angepasst und langsamer gefahren werden.
  4. Gesperrte Hindernisse dürfen nicht befahren werden.
  5. Alkohol- und Drogenkonsum sind auf dem gesamten Gelände strengstens untersagt.
  6. Die Verschmutzung der Anlage, insbesondere durch Abfälle und Papier, ist verboten.

Verstöße

Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann die Stadt Füssen dem betroffenen Nutzer die Benutzung der Anlage zeitlich befristet oder auf Dauer untersagen. Strafbare Handlungen werden in jedem Fall zur Anzeige gebracht.

Container am SkateBikePark

Bei trockener Witterung ist von Dienstag bis Freitag jeweils 14:00 Uhr – 17:00 Uhr das Team des Jugendtreffs am Container. Dort können Getränken und Süssigkeiten, sowie Eis gekauft werden.
Gegen einen kleinen Unkostenbeitrag werden 2 BMX-Fahrräder und 1 Dirt-Bike zum Verleih bereitgestellt. Außerdem können kostenfrei Helme ausgeliehen werden.

Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Lokale Aktionsgruppe
bergaufland OSTALLGÄU e.V.

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