Pass / PA / Statusabfrage

Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die zur Einreise benötigten Ausweisdokumente Ihres Reiselandes. Dies kann über die Hompage des Auswärtigen Amtes erfolgen.

Personalausweis / Reisepass

Der neue Personalausweis hat das praktische Format einer Scheckkarte und bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.

Weitere Informationen über die Online-Ausweis-Funktion finden Sie hier.

Sollten Sie Ihre persönliche PIN zur Nutzung der Online-Funktion verloren / vergessen haben können Sie hier einen sogenannten PIN-Rücksetzbrief anfordern.

Fingerabdrücke

Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der
Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.

Bitte zur Beantragung mitbringen:

    • alten Personalausweis / Reisepass bzw. Kinderreisepass
    • bei Personen unter 16 Jahren zusätzlich: Einverständniserklärung  beider Sorgeberechtigten oder Negativbescheinigung über die alleinige elterliche Sorge
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild nach neuer Foto-Mustertafel in Frontalansicht (auch bei Kindern), keine digitalen Lichtbilder!
    • Größe
    • Augenfarbe

Im Einzelfall noch:

    • Eheurkunde bei verheirateten / geschiedenen / verwitweten Personen (erhältlich beim Standesamt der Eheschließung, kostenpflichtig 12,00 €)
      oder
    • Geburtsurkunde bei ledigen Personen (erhältlich beim Standesamt der Geburt, kostenpflichtig 12,00 €)
      oder
    • Bescheinigung über die Namensänderung bei z.B. Wiederannahme Geburtsname, Umsortierung der Vornamen, usw.
      oder
    • Einbürgerungsurkunde.

Wegen der erforderlichen Unterschrift (Identitätsprüfung) ist der Antrag persönlich bei der Gemeindeverwaltung zu stellen.

Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.

Die Lieferzeit des Personalausweises beträgt ca. 2 – 4 Wochen, die des Reisepasses beträgt ca. 4 – 6 Wochen. Für den Reisepass gibt es außerdem die Möglichkeit einer Express-Lieferung, welche in 3 – 4 Werktagen erfolgt. Hier fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 32,00 € an.

 

Gebühren                                                               Personalausweis:                 Reisepass:

Antragsteller ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)             37,00 Euro                          60,00 Euro

Antragsteller unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)           22,80 Euro                          37,50 Euro

 

Kinderreisepass

Auch Kinder benötigen ein Ausweisdokument. Sie können für Ihr Kind einen eigenen Kinderreisepass (früherer Kinderausweis) ausstellen lassen.

Bitte zur Beantragung bzw. Verlängerung mitbringen:

– alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (sofern vorhanden),
– ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (auch bei Babys), keine digitalen Lichtbilder!
– aktuelle Größe
– Augenfarbe
– Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten
– Negativbescheinigung bei Alleinerziehenden (Jugendamt)

Gebühren

Neuausstellung                                  13,00 Euro

Verlängerung/Bildaktualisierung          6,00 Euro

Hat Ihr Kind bereits das 10. Lebensjahr vollendet, muss es den Antrag persönlich vor der Passbehörde unterschreiben.

Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten dieser Welt als Reisedokument anerkannt. Bitte informieren Sie sich deshalb vor Antritt einer Reise, ob der Staat, in den Sie mit Ihrem Kind einreisen möchten, den Kinderreisepass akzeptiert. (Reise- und Sicherheitshinweise)

Falls nicht, haben Sie die Möglichkeit für Ihr Kind einen regulären Reisepass bei Ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen.

Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig und kann längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.

Verlusterklärung Dokument

Der Verlust eines Ausweisdokumentes ist bei der Meldebehörde anzuzeigen.

Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss in jedem Fall persönlich bei der zuständigen Behörde erfolgen.

Des Weiteren können Sie vorab die Online-Ausweis-Funktion Ihres Personalausweises unter Angabe Ihres persönlichen Sperrkennwortes telefonisch unter 116116 sperren lassen.

Im Ausland wohnende Deutsche Staatsangehörige

Zur Beantragung deutscher Ausweisdokumente beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen: Informationsblatt Auslandsdeutsche 092022

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