Naturfreibad am Obersee
Das Städtische Naturfreibad am Obersee bietet Kiosk, Spielplatz und Sprungturm. Es befindet sich an der für Kraftfahrzeuge gesperrten Alatseestraße, ca. 700 m westlich vom Ortsrand Bad Faulenbach.
Adresse:
Alatseestraße 25
87629 Bad Faulenbach
Telefon: +49 8362 50 73 27 6
E-Mail: Stadtverwaltung@fuessen.de
Anfahrt und Parken:
Im Füssener Ortsteil Bad Faulenbach steht an der Alatseestraße ein großer Parkplatz zur Verfügung. Bitte nutzen Sie diesen und folgen der Beschilderung „Freibad Obersee“ (ca. 8 Gehminuten).
Öffnungszeiten:
Täglich von 10 bis 20 Uhr (vom 27. Mai bis voraussichtlich 10. September)
Eintrittspreise:
Tageskarte | Abendkarte1 | 10er Karte2 | Saisonkarte | |
Kinder bis einschl. 6 Jahre/ Begleitpersonen von Schwerbehinderten (Merkmal B) | Frei | Frei | Frei | Frei |
Kinder/Jugendliche bis 17 Jahre | 2,00 € | 1,00 € | 18,00 € | 42,50 € |
Erwachsene | 3,50 € | 2,50 € | 31,50 € | 62,00 € |
Senioren3 & Bedürftige | 3,00 € | 2,00 € | 27,00 € | 52,00 € |
Familien | ||||
2 Erwachsene + eigene Kinder | 8,00 € | 7,00 € | 72,00 € | 139,00 € |
1 Erwachsener + eigene Kinder | 4,50 € | 3,50 € | 40,50 € | 79,00 € |
Gruppenkarte ab 10 Personen je Person | 1,30 € | 0,80 € |
1Abendkarte ab 17:00 Uhr
2 10er-Karte = 9 plus 1 gratis
3 Senioren = ab 65. Lebensjahr
Sonstige Gebührenermäßigungen
- Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 % und darüber haben die für Jugendliche festgesetzten Gebühren zu bezahlen
- Schwerbehinderte Jugendliche mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 % und darüber haben die für Kinder festgesetzten Gebühren zu bezahlen. Diese Regelung gilt analog auch für den Erwerb von Abend-, 10er- und Saisonkarten
- Begleitpersonen von Behinderten haben unter der Voraussetzung freien Eintritt, dass ein entsprechender Eintrag im Behindertenausweis vermerkt ist
- Oben genannten Regelungen gelten auch für Schüler, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienste (BuFDi, FSJ, FÖS bzw. EVS), Inhaber der Jugendleiter-Card, Ehrenamtskarte, ab 18. Lebensjahr, Empfänger von Leistungen nach SGB II und XII sowie nach 1 AsylbLG, wenn die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis nachgewiesen werden kann (Ausweis, Bestätigung usw.)