Die Stadt Füssen erhebt eine Hundesteuer. Maßgebend für die Hundesteuer ist Satzung für die Erhebung der

Hundesteuer. Weiterhin sind die Verordnungen über das Mitführen von Hunden sowie das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden vom 17.12.2008 (
Verordnung PDF 13 KB) sowie die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen (
Verordnung vom 11.11.1999 PDF 16 KB) zu beachten.