Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt im ehemaligen Klosterhof des Rathauses der Stadt Füssen in der
dafür vorhandenen Blockhütte (Lechhalde 3, 87629 Füssen).
Zur persönlichen Abholung werden von den Wahlberechtigten der Stadt Füssen folgende Unterlagen benötigt:
– gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
– den zugestellten und von dem/der Wahlberechtigten ausgefüllten Wahlbenachrichtigungsbrief (Antrag auf Briefwahlunterlagen)
Bei Abholung durch einen/eine Bevollmächtigte (n) zusätzlich die ausgefüllte Vollmacht (siehe Wahlbenachrichtigungsbrief).
Achtung! Dann sind zwei Unterschriften des/der Wahlberechtigten notwendig.
Abholungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ohne Terminvereinbarung, aber mit FFP2-Maske und bitte Abstand einhalten!
Rund um die Uhr, ganz bequem am eigenen Computer können die Briefwahlunterlagen auch online beantragt werden.
Nutzen Sie dazu folgenden Link: www.stadt-fuessen.org und dann die Rubrik „Bürgerservice“ und dann bitte „Wahlamt“ anklicken!
Immer notwendig sind die Daten/Personalien aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben!
Beantragung der Briefwahlunterlagen per Telefon sind gesetzlich nicht möglich!