Zweite Änderung
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss in öffentlicher Sitzung am 07.06.2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Stadtteil Wiedmar West, zweite Änderung nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 07.06.2022 als Satzung.
Dieser Beschluss wurde am 23.06.2022 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die zweite Änderung in Kraft.