Bebauungsplan Weißensee – See
Der Geltungsbereich umfaßt den Ortsteil See und Auf der Leite.
Inkrafttreten: 01.07.1971
Bebauungsplan Weißensee – See – Vereinfachte Änderung (Terrassenhaus)
Bebauungsplan Weißensee – See – Vereinfachte Änderung (Edelsbergstraße)
Bebauungsplan Weißensee – See – Änderung auf der Leite
geändert im nördlichen Bereich durch den Bebauungsplan Weißensee – Auf der Leite
Gebiet Auf der Leite, Roßbergweg, Falkensteinstraße, Kühmoserweg.
Inkrafttreten: 14.10.1977
Bebauungsplan Weißensee – See, vierte Änderung und Erweiterung und 39. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 03.03.2020 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans Weißensee – See, vierte Änderung und der 39. Änderung des Flächennutzungsplans. Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss die Billigung der Vorentwürfe in der Fassung vom 03.03.2020 und beauftragte die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die räumlichen Geltungsbereiche sind den nebenstehenden Lageplänen zu entnehmen.
Die Öffentlichkeit wurde im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig mittels einer öffentlichen Auslegung unterrichtet. Die Vorentwürfe lagen in der Zeit vom Montag, 16.03.2020 bis Donnerstag, 16.04.2020 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und können dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Amtliche Bekanntmachungen PDF 1 MB
Bebauungsplan Weißensee See, vierte Änderung und Erweiterung; Planzeichnung PDF 400 KB
Bebauungsplan Weißensee See, vierte Änderung und Erweiterung; Satzung, Begründung, Umweltbericht PDF 1,2 MB
39. Änderung des Flächennutzungsplans; Planzeichnung PDF 200 KB
39. Änderung des Flächennutzungsplans; Begründung PDF 1,2 MB
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss vom 28.04.2020
Vor dem Hintergrund der Corona-Infektion hat der Füssener Stadtrat entschieden, bis zum Ende der laufenden Wahlperiode nicht mehr in voller Besetzung zu tagen. Stattdessen wurde der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss (HFP) mit den Befugnissen eines nach der Gemeindeordnung vorgesehenen Ferienausschusses ausgestattet, der insoweit anstelle des Stadtrates entscheidet.
Der HFP fasste am 28.04.2020 folgende Beschlüsse:
Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Füssen nimmt den Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung wird der Entwurf gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu veranlassen.
Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Füssen nimmt den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung wird der Entwurf gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu veranlassen
Stadt Füssen
Stadtplanung & Bauverwaltung
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87629 Füssen
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