Bebauungsplan Weißensee – Oberkirch 1

Erste Änderung

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 05.04.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Weißensee-Oberkirch 1 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 07.04.2022 ortsüblich bekanntgemacht:
Bekanntmachung (PDF 200 KB)

Veränderungssperre

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 05.04.2022 in öffentlicher Sitzung die im Entwurf ausgearbeitete und vorgelegte Veränderungssperre als Satzung. Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung am 08.04.2022 in Kraft.
Bekanntmachung (PDF 100 KB)
Satzung (PDF 200 KB)

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