Erste Änderung
Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 05.04.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Weißensee-Oberkirch 1 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 07.04.2022 ortsüblich bekanntgemacht:
Bekanntmachung (PDF 200 KB)