Bebauungsplan Weißensee Brand-Mühlbach

Beschluss des Stadrats vom 26.11.2019

A) Bebauungsplanaufstellung:

  1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet Brand-Mühlbach. Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 284, 285 sowie 287 (Teilbereich) der Gemarkung Weißensee und betrifft eine Gesamtfläche von rund 0,69 ha (siehe untenstehender Lageplan). Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Ziel ist die Sicherung der bestehenden Einrichtung und der zukünftigen betrieblichen Entwicklung unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen, sowie des Orts- und Landschaftsbildes.
  2. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die Betreiberin der Pony- und Pferderanch. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
  3. Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt.

B) Flächennutzungsplan-Änderung:

  1. Der Stadtrat beschließt die 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Brand-Mühlbach. Die Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 284, 285 sowie 287 (Teilbereich) der Gemarkung Weißensee und betrifft eine Gesamtfläche von rund 0,69 ha (siehe untenstehender Lageplan). Ziel ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche in diesem Bereich.
  2. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die Betreiberin der Pony- und Pferderanch. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
  3. Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Präsentation zur Sitzung (PDF 1 MB)

 

Frühzeitige Unterrichtung Bebauungsplanaufstellung

Die Stadt Füssen hat in Ihrer Sitzung am 13.10.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung „Brand-Mühlbach“ gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes lag in der Zeit vom Montag, 16.11.2020 bis Donnerstag, 17.12.2020 öffentlich aus.

Frühzeitige Unterrichtung Flächennutzungsplanänderung

Die Stadt Füssen hat in Ihrer Sitzung am 13.10.2020 den Vorentwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Brand-Mühlbach“ gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung lag in der Zeit vom Montag, 16.11.2020 bis Donnerstag, 17.12.2020 öffentlich aus.

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