Bebauungsplan Weißensee Brand-Mühlbach

Beschluss des Stadrats vom 26.11.2019

A) Bebauungsplanaufstellung:

  1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet Brand-Mühlbach. Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 284, 285 sowie 287 (Teilbereich) der Gemarkung Weißensee und betrifft eine Gesamtfläche von rund 0,69 ha (siehe untenstehender Lageplan). Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Ziel ist die Sicherung der bestehenden Einrichtung und der zukünftigen betrieblichen Entwicklung unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen, sowie des Orts- und Landschaftsbildes.
  2. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die Betreiberin der Pony- und Pferderanch. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
  3. Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt.

B) Flächennutzungsplan-Änderung:

  1. Der Stadtrat beschließt die 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Brand-Mühlbach. Die Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 284, 285 sowie 287 (Teilbereich) der Gemarkung Weißensee und betrifft eine Gesamtfläche von rund 0,69 ha (siehe untenstehender Lageplan). Ziel ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche in diesem Bereich.
  2. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die Betreiberin der Pony- und Pferderanch. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
  3. Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Präsentation zur Sitzung (PDF 1 MB)

Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplanaufstellung

Am 28.03.2023 wurde im Stadtrat – nach der Abwägung der Stellungnahmen aus der erfolgten frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf – der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Brand-Mühlbach“ in der Fassung vom 28.02.2023 gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen – nach inzwischen erfolgtem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Beschluss des Stadtrates vom 25.4.2023).

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt im Zeitraum vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus

Beteiligung der Öffentlichkeit Flächennutzungsplanänderung

Am 28.03.2023 wurde im Stadtrat – nach der Abwägung der Stellungnahmen aus der erfolgten frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf – der Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Brand-Mühlbach“ in der Fassung vom 28.02.2023 gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen – nach inzwischen erfolgtem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Beschluss des Stadtrates vom 25.4.2023).

Der Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Brand-Mühlbach“ liegt im Zeitraum vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

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