Bebauungsplan Weißensee Brand-Mühlbach
Beschluss des Stadrats vom 26.11.2019
A) Bebauungsplanaufstellung:
- Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet Brand-Mühlbach. Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 284, 285 sowie 287 (Teilbereich) der Gemarkung Weißensee und betrifft eine Gesamtfläche von rund 0,69 ha (siehe untenstehender Lageplan). Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Ziel ist die Sicherung der bestehenden Einrichtung und der zukünftigen betrieblichen Entwicklung unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen, sowie des Orts- und Landschaftsbildes.
- Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die Betreiberin der Pony- und Pferderanch. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
- Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt.
B) Flächennutzungsplan-Änderung:
- Der Stadtrat beschließt die 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Brand-Mühlbach. Die Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 284, 285 sowie 287 (Teilbereich) der Gemarkung Weißensee und betrifft eine Gesamtfläche von rund 0,69 ha (siehe untenstehender Lageplan). Ziel ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche in diesem Bereich.
- Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die Betreiberin der Pony- und Pferderanch. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
- Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Präsentation zur Sitzung (PDF 1 MB)
Frühzeitige Unterrichtung Bebauungsplanaufstellung
Die Stadt Füssen hat in Ihrer Sitzung am 13.10.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung „Brand-Mühlbach“ gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes lag in der Zeit vom Montag, 16.11.2020 bis Donnerstag, 17.12.2020 öffentlich aus.
- Amtliche Bekanntmachung (PDF 1 MB)
- Planzeichnung (PDF 1 MB)
- Text (PDF 1,5 MB)
- Umweltbericht (PDF 1,6 MB)
- Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren (PDF 1 MB)
Frühzeitige Unterrichtung Flächennutzungsplanänderung
Die Stadt Füssen hat in Ihrer Sitzung am 13.10.2020 den Vorentwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Brand-Mühlbach“ gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung lag in der Zeit vom Montag, 16.11.2020 bis Donnerstag, 17.12.2020 öffentlich aus.
- Amtliche Bekanntmachung (PDF 1 MB)
- Planzeichnung (PDF 1,6 MB)
- Text (PDF 1 MB)
- Umweltbericht (PDF 1,1 MB)
- Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren (PDF 1 MB)
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