Einfacher Bebauungsplan W 86 E – Füssen West
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 10.10.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan W 86 E – Füssen West im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Beibehaltung oder Ansiedlung dauergenutzter Wohnungen in der Innenstadt zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen, da sie der Hauptgrund für die Verdrängung dauergenutzter Wohnungen sind. Auszuschließen sind auch Vergnügungsstätten. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.10.2023 durch Aushang gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Bekanntmachung Aushang im Schaukasten am Eingang des Rathauses Füssen in der Zeit vom Mittwoch, 11.10.2023 bis Montag, 13.11.2023 (PDF 500 KB).
Veränderungssperre
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 10.10.2023 in öffentlicher Sitzung zur Sicherung der Planung des aufzustellenden, einfachen Bebauungsplans W 86 E – Füssen West die im Entwurf ausgearbeitete und vorgelegte Veränderungssperre als Satzung.
Die Veränderungssperre wurde am 11.10.2023 durch Aushang ortsüblich bekannt gemacht.
Bekanntmachung Aushang im Schaukasten am Eingang des Rathauses Füssen in der Zeit vom Mittwoch, 11.10.2023 bis Montag, 13.11.2023 (PDF 200 KB).
Satzung (PDF 500 KB).
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