Der Geltungsbereich wurde in der Südwestecke des Plangebietes um den bisher nicht überplanten Bereich bis zum Bebauungsplan „Gewerbepark Allgäuer Land BA I“ in den Bebauungsplan W 20 – Gewerbegebiet West, zweite Änderung, einbezogen. Der Satzungsbeschluss wurde zunächst am 11.10.2016 gefasst. Auf Grund der Überschneidung mit den Planungsbereichen des Zweckverbandes Allgäuer Land wurde in der Sitzung am 28.11.2017 der Geltungsbereich im Südosten wieder zurückgenommen.
Der Stadtrat der Stadt Füssen nahm am 28.11.2017 Kenntnis von dem bisherigen Verlauf der Planung. Ebenso wurde der Entwurf des o. g. Bebauungsplanes zur Kenntnis genommen und gebilligt für die Wiederholung der öffentlichen Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (§ 3 Abs. 2 – Öffentliche Auslegung – und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB – nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) einzuleiten.
Der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, jeweils in der Fassung vom 28.11.2017 lag in der Zeit vom Freitag, 15.12.2017 bis Mittwoch, 31.01.2018 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten, Montag bis Donnerstag, 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag, 8.30 bis 11.30 Uhr von jedermann eingesehen werden.
amtliche Bekanntmachung in der Allgäuer Zeitung – Füssener Blatt vom Donnerstag, 07.12.2017 (PDF 200 KB)
amtliche Bekanntmachung Aushang im Bürgerbüro in der Zeit vom Donnerstag, 07.12.2017 bis Mittwoch, 31.01.2018 (PDF 200 KB)
Planzeichnung (PDF 1 MB)
Satzung (PDF 300 KB)
Begründung (PDF 1 MB)
Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sollten in einer der nächsten Sitzungen des Stadtrats behandelt werden. Zurzeit ruht das ergänzende Verfahren.