Bebauungsplan O 65 - Weidach Nord 2

 

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss in öffentlicher Sitzung am 26.02.2019 den Bebauungsplan O 65 – Weidach Nord 2 in der Fassung vom 26.02.2019 als Satzung.

Der Bebauungsplan trat mit dem Tag der Bekanntmachung  am 13.05.2019 in Kraft.

Bebauungsplanzeichnung (PDF 1 MB)
Satzung (PDF 200 KB)
Begründung (PDF 300 KB)
Umweltbericht (PDF 200 KB)
Hydrologisches / Geologisches Gutachten (PDF 5,3 MB)
Hydrogeologische Stellungnahme (PDF 600 KB)
Zusammenfassende Erklärung (PDF 200 KB)
Bestandsplan Erschließung (PDF 1,5 MB)
Der Bestandsplan Erschließung ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans.

Hinweis: Es stehen keine städtischen Grundstücke mehr zur Verfügung.

31. Änderung des Flächennutzungsplans

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Abwägungsbeschlüsse stellt der Stadtrat der Stadt Füssen die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 26.03.2019, fest (= Feststellungsbeschluss).

Mit Bescheid vom 30.04.2019, Aktenzeichen IV.6100.0/2 (PDF 500 KB) hat das Landratsamt Ostallgäu die 31. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Füssen für das Gebiet im Bereich des Bebauungsplans O 65 – Weidach Nord genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wurde am 13.05.2019 gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 31. Änderung wirksam.
Amtliche Bekanntmachung in der Allgäuer Zeitung – Füssener Blatt vom Montag, 13.05.2019 (PDF 200 KB)
Amtliche Bekanntmachung Aushang im Bürgerbüro von Montag, 13.05.2019 bis Freitag, 14.06.2019 (PDF 200 KB)
Planzeichnung (PDF 6 MB)
Begründung mit Umweltprüfung (PDF 400 KB)
Zusammenfassende Erklärung (PDF 300 KB)

Stellplatzsatzung der Stadt Füssen

Bei der Planung des Wohnhauses ist die Stellplatzsatzung der Stadt Füssen unbedingt zu beachten.
Insbesondere gilt folgendes:
Je Wohnung sind 2 Stellplätze zu errichten, hiervon 30 v.H. für Besucher. Das bedeutet, dass 1 Stellplatz für Besucher frei anfahrbar sein muss. Für 1 Wohnung ist 1 Stellplatz in einer Garage und 1 offener Stellplatz ausreichend. Wenn 2 Stellplätze in einer Garage vorgesehen sind, ist 1 weiterer, offener Stellplatz zu errichten.
Weiter ist zu beachten, dass für jedes Grundstück nur 1 Zufahrt mit einer maximalen Breite von 6 m zulässig ist. Die weiteren Festsetzungen der Stellplatzsatzung wie die Mindestgröße, die Befestigungsart und so weiter sind ebenfalls unbedingt zu beachten.

Empfehlung für Planfertiger

Bitte senden Sie uns die Entwürfe der Planung vorab als PDF-Dateien zu. Setzen Sie sich hierzu mit dem Fachbereich Planen & Bauen unter Tel. 08362/903-178 in Verbindung. Eine Prüfung der Planung durch den Fachbereich Stadtplanung & Bauen vor Einreichung der kompletten Bauplanmappen hat sich bewährt und kann das Verfahren beschleunigen.

Stadt Füssen

Stadtplanung & Bauverwaltung

Lechhalde 3

87629 Füssen

Zimmer A.108

Tel: +49 8362 903-151

Fax: +49 8362 903-204

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