Zweite Änderung
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 29.03.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungs-plan O 4 – Weidach im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans O 4 – Weidach im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (PDF 300 KB)