Bebauungsplan O 4 – Weidach

Erste Änderung

Inkrafttreten: 21.06.2013

Zweite Änderung

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 29.03.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungs-plan O 4 – Weidach im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans O 4 – Weidach im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (PDF  300 KB)

Veränderungssperre

Der Stadtrat beschloss am 29.03.2022 in öffentlicher Sitzung die im Entwurf ausgearbeitete und vorgelegte Veränderungssperre als Satzung.

Stadt Füssen

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