Der Stadtrat der Stadt Füssen hat am 27.07.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan N 8 – In der Bildsaul zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Der Stadt Füssen liegt ein Antrag auf die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vor. Die Lebenshilfe Ostallgäu e.V. möchte auf dem Grundstück Flur Nr. 1363, Gemarkung Füssen ein Wohnheim für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen errichten.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigte am 01.02.2022 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der vorhabenbezogenen vierten Änderung des Bebauungsplans N 8 – In der Bildsaul und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans N 8 – In der Bildsaul, vorhabenbezogene vierte Änderung bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung (jeweils in der Fassung vom 01.02.2022) liegt in der Zeit vom Freitag, 04.03.2022 bis Montag, 04.04.2022 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und kann dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Amtliche Bekanntmachung in der Allgäuer Zeitung – Füssener Blatt vom Donnerstag, 24.02.2022 (PDF 100 KB)
Amtliche Bekanntmachung Aushang im Schaukasten am Rathaus vom Donnerstag, 24.02.2022 bis Montag, 04.04.2022 und Aushang im Flur des ersten Obergeschosses in der Zeit vom Freitag, 04.03.2022 bis Montag, 04.04.2022 mit den Bebauungsplanunterlagen (PDF 300 KB)