Vor dem Hintergrunr Corona-Infektion hat der Füssener Stadtrat entschieden, bis zum Ende der laufenden Wahlperiode nicht mehr in voller Besetzung zu tagen. Stattdessen wurde der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss mit den Befugnissen eines nach der Gemeindeordnung vorgesehenen Ferienausschusses ausgestattet, der insoweit anstelle des Stadtrates entscheidet.
Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Füssen beschloss am 28.04.2020 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der vorhabenbezogenen ersten Änderung des Bebauungsplans N 5 – Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel).
Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Füssen beschloss die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 03.04.2020 und beauftragte die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die Öffentlichkeit wurde im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB mittels einer öffentlichen Auslegung beteiligt. Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit Mittwoch, 13.05.2020 bis Montag, 15.06.2020 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Entwurf Planzeichnung, Satzung, Begründung, Schalltechnische Untersuchung, Artenschutzrechtlicher Kurzbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan (PDF 9 MB)
Die während der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sollen in der Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am 14.07.2020 behandelt werden. Der Bebauungsplan soll als Satzung beschlossen werden.