Bebauungsplan N 19 – Schulen

Erste Änderung – Flächen für den Gemeinbedarf

 

Zweite Änderung – Wohnen im Park

 

Dritte Änderung – Wohnen im Park

Ziel der Planung ist die Sicherung dauergenutzten Wohnraums.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss in öffentlicher Sitzung am 07.02.2023 den Bebauungsplan N 19, dritte Änderung, Wohnen im Park nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 07.02.2023 als Satzung.

Dieser Beschluss wurde am 09.02.2023 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung am 09.02.2023 trat der Bebauungsplan in Kraft.

Stadt Füssen

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