Bebauungsplan Hopfen Nr. 5 – Enzensberg - Südost
Erste Änderung
Gebiet am Köllebachweg
Inkrafttreten: 15.02.2006
Amtliche Bekanntmachung (PDF 61 KB) des Satzungsbeschlusses
Planzeichnung (PDF 250 KB)
Zeichenerklärung (PDF 489 KB)
Satzung (PDF 203 KB)
Begründung (PDF 158 KB)
Anlage zur Satzung – Rahmenbedingungen (PDF 131)
Anlage 1 zur Begründung – Luftbild (PDF 195 KB)
Anlage 2 zur Begründung – Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan und 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (PDF 367 KB)
Anlage 3 zur Begründung Checkliste zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (PDF 51 KB)
Zweite Änderung
Nähe Ferdinand-Benz-Weg
Inkrafttreten: 09.06.2011
- Planzeichnung (PDF 1,5 MB)
- Satzung (PDF 34 KB)
- Begründung (PDF 32 KB)
Dritte Änderung
Neben dem Köllebachweg.
Inkrafttreten: 08.05.2010
- Planzeichnung (PDF 0.9 MB)
- Satzung und Begründung (PDF 73 KB)
Stadt Füssen
Stadtplanung & Bauverwaltung
Lechhalde 3
87629 Füssen
Zimmer A.108
Tel: +49 8362 903-151
Fax: +49 8362 903-204
Vierte Änderung im Bereich Uferstraße
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen hat am 06.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 5 zu ändern (Aufstellungsbeschluss).
Die Stadt Füssen hat sich entschieden, den bebauten Bereich der Ortslage Hopfen am See maßvoll zu erweitern. Daher soll im Anschluss an bestehende Besiedlung ein weiterer Bauplatz geschaffen werden. Das Areal ist im Osten und Süden bereits durch bestehende Bebauung begrenzt, westlich liegt die Uferstraße, eine Hauptverkehrsachse des Ortes Hopfen am See. Nördlich grenzt landwirtschaftlich genutztes Grünland an, an diese wiederum schließt in ca. 55 m Entfernung die Bebauung des Ortskerns von Hopfen am See an.
Durch die im Plangebiet ermöglichte Bebauung wird eine Lücke zwischen der bestehenden Bebauung und der genannten Uferstraße überplant. Durch die angrenzende Wohnbebauung ist diese Freifläche deutlich geprägt, daher erscheint eine Überplanung auf Grundlage des § 13b BauGB hier vertretbar und sinnvoll. Daher hat sich die Stadt entschlossen, den gegenständlichen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB). Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. Auch die Vorschriften über die Überwachung (gemäß § 4 c BauGB, „Monitoring“) sind nicht anzuwenden.
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte am 04.04.2023 in öffentlicher Sitzung nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur Beteiligung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Entwurf des Bebauungsplanes Hopfen am See Nr. 5, 4. Änderung im Bereich Uferstraße gemäß § 13b BauGB, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 04.04.2023, zur erneuten, verkürzten öffentlichen Auslegung. Die Möglichkeit, Anregungen vorzubringen wird auf die geänderten bzw. ergänzten Teile beschränkt (§ 4a Abs. 3 BauGB).
Der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung (jeweils in der Fassung vom 04.04.2023) liegt in der Zeit Freitag, 28.04.2023 bis Freitag, 12.05.2023 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und kann dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
- Amtliche Bekanntmachung Aushang im Schaukasten am Rathaus vom Donnerstag, 20.04.2023 bis Freitag, 12.05.2023 und Aushang im Flur des ersten Obergeschosses in der Zeit vom Freitag, 28.04.2023 bis Freitag, 12.05.2023 mit den Bebauungsplanunterlagen (PDF 200 KB)
- Datenschutzinformationsblatt (PDF 400 KB)
- Bebauungsplanzeichnung (PDF 300 KB)
- Satzung und Begründung (PDF 1.300 KB)
- Schnitte (PDF 200 KB)