Hopfen am See Nr. 14 – Uferstraße Süd
Bebauungsplanzeichnung (PDF 1 MB)
Satzung, Begründung, Umweltbericht (PDF 300 KB)
Zusammenfassende Erklärung (PDF 25 KB)
Erste Änderung
Mit der amtlichen Bekanntmachung am 05.08.2021 trat die erste Änderung in Kraft.
Satzung, Begründung mit Planzeichnung (PDF 300 KB)
Zweite Änderung
Der geplante Radweg im Bereich der Uferpromenade befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14. In diesem Zusammenhang sollen die senkrecht an der Uferstraße gelegenen ca. 97 Stellplätze aus Gründen der Verkehrssicherheit so weit als möglich um 90° gedreht werden. Nach Zählungen waren zeitweise ca. 500 Radfahrer pro Stunde in dem Bereich unterwegs! Die geplante Radwegtrasse verläuft dabei in großen Teilen im Bereich der bereits befestigten Stellplatzflächen. Für die wegfallenden Stellplätze soll im westlichen Bereich ein teilweiser Ersatz innerhalb des Plangebietes geschaffen werden.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nahm am 01.06.2021 Kenntnis vom Stand der Planung und beauftragte die Verwaltung mit der Weiterentwicklung auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung folgender Änderungen: Entflechtung des Fuß- und Radweges so gut wie möglich.
Im Bereich der Uferstraße in Hopfen am See besteht eine erhebliche Frequentierung durch Radfahrer. Ein Radweg führt an der Westseite nur bis an den Ortsrand und an der Südostseite nur ein kurzes Stück in die Ortschaft. Innerhalb der Ortslage wird der Radverkehr über die Staatsstraße 2008 geführt. Dort herrscht insbesondere während der Saisonzeiten ein erheblicher Durchgangs-, sowie Ziel- und Quellverkehr. An der Seeseite der Straße befinden sich in einer erheblichen Zahl Stellplätze, die wegen ihrer Anordnung senkrecht und ohne Abstand zur Straße aufgrund der stark eingeschränkten Sichtbeziehungen und der Rangierbewegungen eine potentielle Gefährdung darstellen. Aus diesem Grund wurde eine solche Lösung in der seit 2008 geltenden Stellplatzsatzung ausgeschlossen. An der gegenüberliegenden Seite der Straße befinden sich über weite Bereiche öffentliche Längsparkplätze, welche hinsichtlich der Sicherheit des Radverkehrs ebenfalls nachteilig sind (Ein- und Ausparken, zur Straße öffnende Türen, ein- und aussteigende Personen). Viele Radfahrer nutzen den Gehweg an der Uferseite. Dieser ist jedoch wegen der zeitweise erheblichen Frequentierung nur für Fußgänger zugelassen. Als kombinierter Geh- und Radweg ist die Breite der Uferpromenade nicht ausreichend.
Zur Verbesserung sollen daher die seeseitigen Parkplätze um 90° gedreht und ebenfalls in Längsrichtung angeordnet werden, sowie ebenfalls seeseitig ein Radweg für beide Richtungen angelegt werden. Mit der Änderung der Parkplätze ergibt sich eine zahlenmäßige Reduzierung um mehr als die Hälfte.
Da ein entsprechender Bedarf gegeben ist sollen an der West- und an der Ostseite des Ortsbereiches Auffangparkplätze angelegt werden. Hierdurch soll auch eine Reduzierung des PKW-Verkehrs im Ortsbereich erreicht werden.
Beschluss des Stadtrats vom 27.07.2021:
Der Stadtrat beschloss, den Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 14 zu ändern. Ziel ist die Errichtung eines neuen Radweges und die Einrichtung ersatzweiser Parkplätze. Der Stadtrat billigt den vorgestellten Vorentwurf und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
Beschluss des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses der Stadt Füssen vom 05.10.2021
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen stimmte in öffentlicher Sitzung dem Vorentwurf des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 14 – Uferstraße Süd, zweite Änderung zu und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Vorentwurf Planzeichnung (PDF 600 KB)
Vorentwurf Satzung, Begründung und Umweltbericht (PDF 300 KB)
Beschluss des Stadtrats vom 22.02.2022
Der Stadtrat beschloss, den Bebauungsplan Hopfen a. S. Nr. 14 in dem im beigefügten Plan dargestellten Bereich zu ändern. Ziel ist die Errichtung eines neuen Radweges und die Einrichtung ersatzweiser Parkplätze. Der Stadtrat stimmte dem gegenüber dem Beschluss vom 27. Juli 2021 nochmals geänderten und heute vorgestellten Vorentwurf zu und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 14 – Uferstraße Süd, zweite Änderung bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung (jeweils in der Fassung vom 22.02.2022) lag in der Zeit vom Freitag, 18.03.2022 bis Dienstag, 19.04.2022 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
- Amtliche Bekanntmachung (PDF 300 KB)
- Vorentwurf Planzeichnung (PDF 1 MB)
- Vorentwurf Textteil (PDF 1 MB)
- Baugrunderkundung Gutachten (PDF 7 MB)
- Datenschutzinfoblatt (PDF 400 KB)
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