Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 13 - Uferstraße Nord
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 09.06.2010 den Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 13 – Uferstraße aufzustellen. Ziel ist ein städtebauliches Konzept für die bauliche Entwicklung der Gebäude an der Uferstraße; dies umfasst insbesondere das zulässige Maß der baulichen Nutzung (Gebäudehöhen etc.). Gegenstand der Planung ist ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 des Baugesetzbuches.
Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses in der Allgäuer Zeitung vom 02.07.2010 (PDF 23 KB).
Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, Aushang im Bürgerbüro vom 05.07.2010 bis 02.08.2010 (PDF 99 KB).
Die beauftragten Planer führen seit Mitte Juli 2010 die örtliche Bestandsaufnahme durch. Die Höhen der Gebäude werden vermessen. Bei den meisten Fällen müssen die betroffenen Grundstücke nicht betreten werden. Nur bei einigen Grundstücken am Hang ist dies nötig, um genaue Daten zu erhalten. Hier werden die Planer mit den Grundstückseigentümern Kontakt aufnehmen.
Am 07.09.2010 billigte der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss das bisher erarbeitete Plangrundlagen.
Der Öffentlichkeit wurde die Gelegenheit zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gegeben. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgte im Rahmen eines Informationsgesprächs am 27.09.2010, 20.00 Uhr im Haus Hopfensee, Höhenstraße 14.
Amtliche Bekanntmachung (PDF 24 KB)
Es folgten nun Einzelgespräche mit Anliegern, die sich jetzt zu Einzelterminen meldeten. Nach weiterer Abstimmung der Planung mit dem Landratsamt Ostallgäu erstellten die Planer einen Vorentwurf mit Alternativen.
Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nahm am 06.12.2011 den vorgetragenen Entwurf der Bebauungsplanzeichnung sowie die Satzung mit Begründung zum Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 13 Uferstraße, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung unter mit Einbeziehung der Anregungen des Ausschusses, die abschließende Überarbeitung der Satzung durchzuführen.
Frühzeitige Unterrichtung mittels einer öffentlichen Auslegung
Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nahm am 03.06.2014 den Vorentwurf des o. g. Bebauungsplans zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung wird die Verwaltung beauftragt, das frühzeitige Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (§ 3 Abs. 1 – Beteiligung der Öffentlichkeit – und § 4 Abs. 1 BauGB – Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) einzuleiten.
Die Öffentlichkeit wurde im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig mittels einer öffentlichen Auslegung unterrichtet. Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom Mittwoch, 29.10.2014 bis Montag, 01.12.2014 öffentlich aus. Amtliche Bekanntmachung in der Allgäuer Zeitung – Füssener Blatt vom Dienstag, 21.10.2014 (PDF). Amtliche Bekanntmachung Aushang im Bürgerbüro vom Dienstag, 21.10.2014 bis Montag, 01.12.2014 und Aushang im Flur des ersten Obergeschoßes in der Zeit vom Mittwoch 29.10.2014 bis Montag, 01.12.2014
(PDF). Planzeichnungen
(PDF) 6 MB, Satzungstext
(PDF), Begründung
(PDF)
Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss behandelte am Dienstag, 05.05.2015, die Stellungnahmen aus der Beteiligung.
Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmte am 08.09.2015 verschiedenen Anträgen auf Bauvorbescheid zu.
Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigte am 03.11.2015 die gemäß Beschlüssen vom 05.05.2015 und 08.09.2015 geänderten Planzeichnungen und textlichen Festsetzungen.
Der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde vertagt. Für ein Grundstück ist noch eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Öffentliche Auslegung
Der Bau- Umwelt- und Verkehrsausschuss billigte am 07.02.2017 den Entwurf des Bebauungsplans und beschloss die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom Montag, 20.02.2017 bis Montag, 20.03.2017 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Zeitgleich wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Das Verfahren ruht zurzeit.
Stadt Füssen
Stadtplanung & Bauverwaltung
Lechhalde 3
87629 Füssen
Zimmer A.108
Tel: +49 8362 903-151
Fax: +49 8362 903-204