Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 26.04.2022 in öffentlicher Sitzung den einfachen Bebauungsplan O 78 E – Weidach West aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 28.04.2022 durch Aushang gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Amtliche Bekanntmachung (PDF 400 KB)
Veränderungssperre
Der Stadtrat beschloss am 26.04.2022 in öffentlicher Sitzung die im Entwurf ausgearbeitete und vorgelegte Veränderungssperre als Satzung. Die Veränderungssperre gilt für den im Lageplan der Satzung dargestellten Bereich des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans O 78 E – Weidach West. Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung am 28.04.2022 in Kraft. Amtliche Bekanntmachung (PDF 200 KB), Satzung der Veränderungssperre (PDF 600 KB).