In den räumlichen Geltungsbereich der ersten Änderung der bestehenden Außenbereichssatzung wurden eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 10 von 441 m² und das Grundstück Fl. Nr. 11/6 mit 159 m² einbezogen. Der Satzungsbeschluss wurde am 24.03.2014 ortsüblich bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung trat die Außenbereichssatzung in Kraft.
Satzung und Begründung
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Planzeichnung
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