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Stadt Füssen Stadtplanung & Bauverwaltung Lechhalde 3 87629 Füssen Zimmer A.108 Tel: +49 8362 903-151 Fax: +49 8362 903-204 Kontakt Stadtplanung & Bauverwaltung

Stadtsanierung Read More »

Allgemeines Im Art. 57 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sind diverse Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für die Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen geregelt (verfahrensfreie Vorhaben). Diese Verfahrensfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen die durch (andere) öffentlich-rechtliche Vorschriften an die baulichen Anlagen gestellt werden.  So sind z.B. bei der Errichtung einer nach Art. 57

Isolierte Befreiung Read More »

Die Stadt Füssen teilt die Hausnummern zu und benachrichtigt die Eigentümer. Außerdem benachrichtigt die Stadt Füssen die betroffenen Behörden und Stellen (Einwohnermeldeamt, EWR, Finanzamt, Kaminkehrermeister, Stadtwerke Füssen, Vermessungsamt) von der Zuteilung oder Änderung. Nach Änderung oder Zuteilung der Hausnummer für ein Anwesen sind die Eigentümer verpflichtet, die neue Bezeichnung zu führen. Die Eigentümer haben sämtliche

Hausnummernzuteilung Read More »

Die Errichtung und wesentliche Änderung von Grabmälern bedarf der Erlaubnis der Stadt Füssen. Die Erlaubnis ist schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen in dreifacher Fertigung beizufügen, insbesondere: eine Zeichnung des Grabmalentwurfes einschließlich Grundriss und Seitenansichten im Maßstab 1:10 unter vollständiger Angabe des Grabplatzes (Abteilung, Reihe, Nr.), die Angabe des Werkstoffes,

Grabmalgenehmigung Read More »

Ausnahmen von der Genehmigungspflicht Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit nicht in einer der zahlreichen Sonderbestimmungen etwas anderes geregelt ist. Eine Auflistung häufig vorkommender sogenannter verfahrensfreier Vorhaben enthält Art. 57 der Bayer. Bauordnung. Die in Art. 57 Abs. 2 BayBO genannten Vorhaben sind nicht schlechthin verfahrensfrei, sondern nur dann, wenn

Genehmigungsfreiheit Read More »

In Füssen steht eine Vielzahl von Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie der Denkmalliste der Baudenkmäler Baudenkmäler des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege entnehmen können. Sollten Sie an Ihrem Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, etwas verändern wollen, raten wir Ihnen zunächst mit dem Landratsamt Ostallgäu Kontakt aufzunehmen, da für Ihr Vorhaben unter Umständen eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zu beantragen ist. Eine Genehmigungspflicht nach

Denkmalschutz Read More »

Bei jedem Landratsamt wird für den Bereich des Landkreises ein Gutachterausschuss gebildet, der aus dem Vorsitzenden sowie ehrenamtlichen weiteren Gutachtern besteht. Er erfüllt die ihm nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben (§ 193 BauGB). Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Auskunft aus der Kaufpreissammlung –

Bodenrichtwerte Read More »

Hier kommen Sie zu den Zusammenstellungen der Bebauungspläne Kernstadt Füssen Stadtteil Erkenbollingen Stadtteil Eschach Stadtteil Hopfen am See Stadtteil Weißensee Interaktive Karte Dieser Link leitet Sie auf das geoportal.bayern.de/bayernatlas Hier Klicken Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Der Flächennutzungsplan wird grundsätzlich für das ganze Stadtgebiet aufgestellt.Im Flächennutzungsplan müssen z. B. Standortfragen geklärt werden:– Wo

Bauleitpläne Read More »

Wenn Sie bauen wollen, muss Ihr Vorhaben gewisse Bedingungen erfüllen. Haben Sie Fragen hierzu, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Sachgebiets Stadtplanung & Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Die meisten Bauvorhaben, auch Werbeanlagen, sind antragspflichtig. Das Merkblatt zur Vollständigkeit der Bauvorlagen (PDF 140 KB) soll eine vereinfachte Hilfestellung für die regelmäßig notwendigen Unterlagen und Angaben zur baurechtlichen

Bauantrag Read More »

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