Es ist abzusehen, dass es in den nächsten Tagen in Füssen schneit. Wo und wann räumt die Stadt und welche Pflichten haben Anlieger? Auf diese und weitere Fragen geht die Stadtverwaltung im Folgenden ein.
Innerhalb geschlossener Ortslagen ist die Stadt lediglich verpflichtet, Fahrbahnen der öffentlichen Straßen zu räumen und zu streuen, die verkehrswichtig und gleichzeitig gefährlich sind. Außerhalb einer Ortschaft gilt die Räum- und Streupflicht der Stadt nur auf Straßen, die verkehrswichtig und gleichzeitig besonders gefährlich sind.
Unter der Woche ist die Stadt verpflichtet, den Winterdienst üblicherweise zwischen 7 und 20 Uhr zu erbringen, an Wochenenden und Feiertagen beginnt die Räum- und Streupflicht um 8 Uhr. Eine Abweichung von dieser Regelung kann abhängig von den örtlichen Verhältnissen in besonderen Fällen gelten. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Stadt nicht verpflichtet ist, vorbeugend zu räumen oder zu streuen.
Als zusätzlichen, freiwilligen Service für die Bürgerinnen und Bürger räumt die Stadt nach Möglichkeit auch Nebenstraßen. Da der Winterdienst dazu erst dann Zeit hat, wenn die verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Straßen geräumt sind, rollen die Räumfahrzeuge hier aber meist erst gegen 7 Uhr und nicht wie in vergangenen Jahren bereits zwischen 3 und 5 Uhr an.
Welche Pflichten die Anlieger haben
Nicht nur die Stadt hat Pflichten, sondern auch die Anlieger. So haben diese laut der Reinigungs- und Sicherungsverordnung dafür zu sorgen, dass die Gehwege innerorts zwischen 7 und 20 Uhr geräumt und gestreut sind. Bei Schneefall muss also gegebenenfalls auch mehrmals geräumt und gestreut werden. An Wochenenden und an Feiertagen sind Gehwege lediglich zwischen 8 und 20 Uhr zu räumen und zu streuen.
Ausführliche Information finden Bürgerinnen und Bürger hier.