Die Stadt Füssen sucht für die am Sonntag, 8. Oktober, stattfindenden Landtags- und Bezirkswahlen ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Voraussetzungen für den Einsatz als Wahlhelfer sind, dass der- oder diejenige am Wahltag Deutsche bzw. Deutscher ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in Füssen hat.
Die in allen Wahllokalen tätigen städtischen Bediensteten sind bereits im Vorfeld geschult und eingewiesen. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigen keine Vorkenntnisse. Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist ehrenamtlich, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro, zudem gibt es Getränke gratis. Beschäftigte im öffentlichen Dienst können in der Regel zudem vom Dienst befreit werden.
Drei Möglichkeiten der Anmeldung
Wer sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer engagieren möchte, kann sich auf drei Wegen bei der Stadt anmelden: postalisch (Wahlamt der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen), per E-Mail (wahlamt@fuessen.de) und online (www.stadt-fuessen.org > Bürgerservice > Wahlamt > Bewerbung als Wahlhelfer).
Gleich, auf welchem Weg sich Wahlhelferinnen und Wahlhelfer melden, benötigt die Stadt Füssen zwingend folgende Angaben: Anrede, Name, Vorname, Straße, Ort, wohnhaft in Füssen seit, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Telefon oder E-Mail. Folgende Informationen können freiwillig angegeben werden: Beruf, Arbeitgeber oder Dienststelle, Partei.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden entweder in einem Urnenwahllokal eingesetzt, oder in einem Briefwahllokal. Der Dienst in einem Urnenwahllokal ist in zwei Schichten aufgeteilt (Vormittag und Nachmittag) und ab 18 Uhr muss jeweils das gesamte Auszählungsteam anwesend sein. Arbeiten in einem Briefwahllokal beginnen dagegen erst gegen 16 Uhr.
Datenschutzhinweis: Personenbezogene Daten werden datenschutzkonform durch die Stadt Füssen zum Zwecke der Berufung in einen Wahlvorstand im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt sowie im Falle der Berufung an die Wahlvorsteherin bzw. den Wahlvorsteher Ihres zugeteilten Wahllokals weitergegeben.
Infokasten: Aufgaben von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern
- Prüfung der Wahlberechtigung und Ausgabe der Stimmzettel
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
- Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
- Auszählung der Stimmzettel ab 18.00 Uhr