Personen mit Pflegegrad: jährlich 1500 Euro für Entlastungsangebote

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Entlastungs- und Betreuungsangebote, um den Alltag und die häusliche Pflege zu erleichtern. Jedem Berechtigen stellen die Pflegekassen dafür monatlich 125 Euro zur Verfügung. Darauf weist der Pflegestützpunkt Ostallgäu hin, der Beratungssuchende auch über mögliche Anbieter informiert und bei der Suche einer geeigneten Hilfe unterstützt.

Der Entlastungsbetrag kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, die nach Landesrecht anerkannt sind. Darunter fallen Angebote wie Nachbarschaftshilfen, eine Unterstützung im Haushalt, Seniorengruppen oder ehrenamtlich tätige Einzelpersonen, die landesrechtlich anerkannt sind. Das Geld kann außerdem eingesetzt werden für die Bezahlung von Pflege- und Betreuungsdiensten sowie einer Tages- beziehungsweise Kurzzeitpflege.

Was muss bei der Kostenübernahme beachtet werden?

Für den Betreuungs- und Entlastungsbetrag muss kein zusätzlicher Antrag gestellt werden. Allerdings wird die Leistung nur dann erstattet, wenn bereits bezahlte Rechnungen bei der Kranken- und Pflegekasse eingereicht werden. Der Dienstleister kann auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn eine Abtretungserklärung abgeben wurde.

Pflegestützpunkt bietet umfassendes Beratungsangebot

Auch mit allen anderen Anliegen rund um das Thema Pflege können sich Ostallgäuerinnen und Ostallgäuer an den Pflegestützpunkt wenden. Dieser informiert unabhängig und kostenfrei über staatliche Leistungen sowie weitere Hilfeangebote und bietet bei Bedarf auch längerfristige Begleitung und Unterstützung an. Die Beraterinnen des Pflegestützpunkts Ostallgäu sind telefonisch unter der Nummer 08342 911-511 erreichbar oder per E-Mail unter pflegestuetzpunkt@lra-oal.bayern.de Weitere Infos gibt es auf der Internetseite des Pflegestützpunkts unter www.sozialportal-ostallgaeu.de/pflegestuetzpunkt

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