Die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen besteht nach Art. 47 Bayerische Bauordnung (BayBO). Die Gemeinden können nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 BayBO durch Satzung Festsetzungen zur Errichtung von Stellplätzen erlassen.
In verschiedenen, neueren Bauleitplänen hat die Stadt Füssen bereits Festsetzungen zur Errichtung von Stellplätzen erlassen. Für das weitere, gesamte Stadtgebiet gilt die unten stehende Satzung mit den Richtzahlen.
Stellplatzsatzung bis 03.04.2018
Der Stadtrat beschloss am 29.07.2008 den Erlass der Stellplatzsatzung entsprechend des zur Sitzung am 29.07.2008 vorgelegten Entwurfs. Die geänderte Stellplatzsatzung trat am 04.08.2008 in Kraft.
Stellplatzsatzung (PDF 34 KB)
Richtzahlen für die Berechnung der Stellplätze (PDF 26 KB)
Stellplatzsatzung ab 04.04.2018
Der Stadtrat beschloss am 27.03.2018 den Erlass der Stellplatzsatzung entsprechend des zur Sitzung am 27.03.2018 vorgelegten Entwurfs mit Änderungen aus der Sitzung. Die geänderte Stellplatzsatzung trat am 04.04.2018 in Kraft.
Stellplatzsatzung (PDF 100 KB)
Richtzahlen für die Berechnung der Stellplätze (PDF 100 KB)
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