Grabmalgenehmigung

Die Errichtung und wesentliche Änderung von Grabmälern bedarf der Erlaubnis der Stadt Füssen. Die Erlaubnis ist schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen in dreifacher Fertigung beizufügen, insbesondere:

  1. eine Zeichnung des Grabmalentwurfes einschließlich Grundriss und Seitenansichten im Maßstab 1:10 unter vollständiger Angabe des Grabplatzes (Abteilung, Reihe, Nr.),
  2. die Angabe des Werkstoffes, seiner Farbe und Bearbeitung,
  3. die Angabe über die Schriftverteilung.

Soweit es erforderlich ist, können von der Stadt im Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden.

Die Grabmäler dürfen bestimmte Größen nicht überschreiten und die Gestaltung muss sich in die Umgebung der Grabstätten einfügen.

Die Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Füssen ist zu beachten. Bitte fragen Sie deshalb vor Beantragung bei Stadtplanung und Stadtentwicklung nach.

Die Friedhofsverwaltung, Tel. 08362/903-123, gibt Ihnen gerne Auskunft über freie Grabstätten.

Stadt Füssen

Stadtplanung & Bauverwaltung

Lechhalde 3

87629 Füssen

Zimmer A.108

Tel: +49 8362 903-151

Fax: +49 8362 903-204

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