Bauantrag

Wenn Sie bauen wollen, muss Ihr Vorhaben gewisse Bedingungen erfüllen. Haben Sie Fragen hierzu, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Sachgebiets Stadtplanung & Bauverwaltung gerne zur Verfügung.

Die meisten Bauvorhaben, auch Werbeanlagen, sind antragspflichtig. Das Startet den Datei-DownloadMerkblatt zur Vollständigkeit der Bauvorlagen (PDF 140 KB) soll eine vereinfachte Hilfestellung für die regelmäßig notwendigen Unterlagen und Angaben zur baurechtlichen Prüfung durch die Stadt Füssen und das Landratsamt Ostallgäu (Genehmigungsbehörde) sein.

Die Eingabepläne sind mit sämtlichen dazugehörigen Unterlagen dreifach bei der Stadt Füssen einzureichen, die sie dann mit der gemeindlichen Stellungnahme versehen an das Landratsamt Ostallgäu weiterreicht. Die Eingabe selbst ist Aufgabe des Planvorlageberechtigten der vom Bauherrn beauftragt wird. Wichtig ist, dass der Planfertiger im Interesse der Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens die gemäß Bauvorlagenverordnung erforderlichen Antragsunterlagen vollständig einreicht. Bei gewerblichen Bauvorhaben ist zusätzlich eine detaillierte Betriebsbeschreibung erforderlich.

Die Vorhaben werden in der Regel im Planungs-, Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss behandelt. Deshalb sind für die Abgabe bei der Stadt Füssen Abgabetermine einzuhalten.

Bauantragsformulare hält die Stadt Füssen nicht vor. Sie können diese im Fachhandel erwerben oder downloaden beim Opens external link in new windowLandratsamt Ostallgäu.

Zu den Bauvorlagen gehört regelmäßig ein Katasterauszug (Lageplan inklusive Eigentümerverzeichnis). Diesen Katasterauszug können Sie bei der Stadt Füssen beantragen: Antrag auf Katasterauszug

Bei einem Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzung zu einer Ferienwohnung bitten wir dieses Formular  (Word)  (PDF)  auszufüllen und dem Antrag auf Baugenehmigung beilzulegen.

Genehmigungsfreiheit

Es gibt eine Vielzahl von Vorhaben, die vor allem aufgrund ihrer Art und Größe genehmigungsfrei sind. Öffnet einen internen Link in einem neuen Fensterweiterlesen

Isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes

Sollte das genehmigungsfreie Bauvorhaben den Festsetzungen einer Vorschrift widersprechen, da es z.B. außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet wird oder die Dachform nicht den Festsetzungen entspricht, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen zu beantragen. weiterlesen

Denkmalschutz

In Füssen steht eine Vielzahl von Gebäuden unter Denkmalschutz. Sollten Sie an Ihrem Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, etwas verändern wollen, raten wir Ihnen zunächst mit dem Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung Kontakt aufzunehmen, da für Ihr Vorhaben unter Umständen über die Stadt Füssen eine dankmalrechtliche Bauerlaubnis zu beantragen ist. Öffnet einen internen Link in einem neuen Fensterweiterlese

Stadt Füssen

Stadtplanung & Bauverwaltung

Lechhalde 3

87629 Füssen

Zimmer A.108

Tel: +49 8362 903-151

Fax: +49 8362 903-204

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