Chronologie der zweiten Änderung

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 07.12.2004 wurde über einen Bauvorbescheidsantrag der Fachklinik Enzensberg beraten, der einen Anbau an der Nordseite für Patientenzimmer, sowie einen Anbau an der Ostseite zur Erweiterung der Therapieflächen zum Inhalt hatte. Die Erweiterung an der Nordseite erstreckt sich um ein gewisses Mass bis auf das unmittelbar angrenzende Gebiet der Nachbargemeinde Rieden a. F.; der Anbau an der Ostseite liegt zwar noch vollständig auf dem Gebiet der Stadt Füssen, jedoch nahezu vollständig ausserhalb der im Bebauungsplan Hopfen a. S. Nr. 2 – Enzensberg Nord festgesetzten Baugrenze.

Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, das kommunale Einvernehmen zu beiden Erweiterungen zu erteilen.

Seitens des Landratsamt Ostallgäu wurden beide Erweiterungen offensichtlich als grundsätzlich genehmigungsfähig erachtet. Es wurde seitens der Fachklinik, vertreten durch die Fa. Immobilien-Treuhand-GmbH & Co. KG, der die Planungsleistungen übertragen sind, mit Schreiben vom 14.06.2005 beantragt, den Bebauungsplan zu ändern. Hierzu soll die Baugrenze im östlichen Bereich so verlegt werden, dass sich die Erweiterung der Therapieflächen noch innerhalb des bebaubaren Bereiches befindet. Im Gegenzug reduzieren sich die Grünflächen, die als Parkanlagen und Mischwaldflächen ausgewiesen sind. Die nordseitige Erweiterung befindet sich zum überwiegenden Teil innerhalb der zulässigen Flächen und ist im wesentlichen nur von einem Gebietstausch mit der Nachbargemeinde abhängig; dieser Bereich ist von der beantragten Bebauungsplanänderung nicht betroffen.

Das zu vergrößernde Sondergebiet liegt nicht mehr vollständig innerhalb der Baufläche gemäß Flächennutzungsplan; soweit erforderlich wäre der Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen; insofern wäre vorstellbar, die Einleitung der Flächennutzungsplanänderung zwar zu beschließen um nach abschließender Klärung in Abstimmung mit dem Landratsamt Ostallgäu die zeitliche Verzögerung im Hinblick auf eine nochmalige Vorlage im Stadtrat zu begrenzen, dieses Verfahren jedoch von der tatsächlichen Notwendigkeit abhängig zu machen.

Die Planungsleistungen erbringt die Fa. ITG. Zur Regelung der Übernahme sonstiger projektbezogener Kosten wird ggf. ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

1.    Der Stadtrat beschloss am 28.06.2005, die beantragte vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Hopfen a. S. Nr. 2 – Enzensberg Nord einzuleiten, um zu erreichen, dass sich die geplante Erweiterung der Therapieflächen noch innerhalb des bebaubaren Bereiches befindet.

2.    Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert, soweit dies nach fachlicher Beurteilung zur Einhaltung des Entwicklungsgebotes erforderlich sein sollte.

3.    Die Übernahme aller projektbezogenen Kosten durch die Fachklinik muss – ggf. auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages – gewährleistet sein.

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss fasste in seiner Sitzung am 30.05.2006 folgenden einstimmigen Beschluss:
Das überarbeitete bauliche Konzept mit einem bis zu viergeschossigen Anbau für Patientenzimmer, Therapieflächen und einer Gymnastikhalle an der Ostseite wird befürwortet. Die Schaffung zusätzlicher Stellplatzflächen ist jedenfalls soweit erforderlich, wie eine Beseitigung erfolgt und wird darüber hinaus zur qualitativen Verbesserung des Angebotes empfohlen. Die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Hopfen a. S. Nr. 2 – Enzensberg Nord, sowie die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes ist auf dieser Grundlage weiterzuführen.

In Zusammenhang mit dem Beschluss des Stadtrates vom 28.06.2005 und des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 30.05.2006 zur Änderung des Bebauungsplanes erfolgte eine Anfrage beim Landratsamt Ostallgäu, ob im Hinblick auf die Einhaltung des Entwicklungsgebotes eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist.

Das Landratsamt Ostallgäu teilte am 12.06.2006 telefonisch mit, dass aus Sicht des Landratsamtes Ostallgäu eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht für zwingend erforderlich gehalten werde. Der Flächennutzungsplan enthalte keine parzellenscharfen Aussagen; die bauliche Erweiterung bewege sich noch innerhalb eines insoweit vertretbaren Rahmens.

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte am 05.10.2006 den von der Kreisplanungsstelle ausgearbeiteten Bebauungsplanvorentwurf und beschloss, diesen öffentlich auszulegen sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Der Vorentwurf der vorhabenbezogenen zweiten Änderung des Bebauungsplanes Hopfen am See Nr. 2 – Enzensberg Nord lag in der Zeit vom 26.10.2006 bis 27.11.2006 öffentlich aus.

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte am 07.12.2006 nach Erörterung und Beratung den von der Kreisplanungsstelle beim Landratsamt Ostallgäu und dem Büro Cornelius Wintergerst, Eisenberg ausgearbeiteten Entwurf zur vorhabenbezogenen zweiten Änderung des Bebauungsplanes Hopfen am See Nr. 2 – Enzensberg Nord, bestehend aus dem zeichnerischen Teil, dem Satzungstext, dem Umweltbericht und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 07.12.2006.

Der Entwurf der vorhabenbezogenen zweiten Änderung des Bebauungsplanes Hopfen am See Nr. 2 – Enzensberg Nord lag in der Zeit vom 29.12.2006 bis 29.01.2007 öffentlich aus.

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 06.02.2007 die von der Kreisplanungsstelle beim Landratsamt Ostallgäu und dem Büro Cornelius Wintergerst, Eisenberg, ausgearbeitete zweite Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hopfen am See Nr. 2 – Enzensberg Nord, bestehend aus dem zeichnerischen Teil, dem Satzungstext, dem Umweltbericht und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 06.02.2007 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die amtliche Bekanntmachung der Satzung erfolgte am 01.09.2008 in der Allgäuer Zeitung – Füssener Blatt. Die amtiche Bekanntmachung und die Unterlagen lagen in der Zeit vom 01. bis 29.09.2008 im Bürgerbüro der Stadt Füssen zur Einsicht aus.

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