Standorte
FÜSSEN
Mit Papierkorb | Mit Behälter | Nur Spender |
Venetianerwinkel West | Borhochstr. Ecke Drei Tannen | Faulenbachgäßchen bei Lechbrücke |
Venetianerwinkel West Ecke Spöttlweg | Riebel-Brand-Str. Ecke Hohenstaufenstr. | Faulenbachgäßchen Mühlenweg |
Venetianerwinkel Ost Ecke Ziegelangerweg | Venetianerwinkel Ost Ecke Pp. Schützenhaus | Fischhausweg Alatseestr. |
Freybergpark Mitte | Am Stieranger Krz. Ri. Segelflugplatz | Parkplatz Bootshafen P7 |
Parkplatz Feneberg | Pumpenhaus AZV Am Stieranger | Lechuferweg Weidachstr. 80 |
Baumgarten Eingangstor | Weg z. Schorenhof Krz. Wiesbauer auf Fl.Nr. 161/1 | Hotel Alatsee Ri. Faulenbacher Tal |
Fischhausweg Brücke | Festplatz Ri. Kobelweg | |
Am Kneippbecken | Winkelstraße Krz. Kobelweg | |
Theresienstr. Ecke König-Ludwig-Prom. | ||
König-Ludwig-Prom. Ecke Straußbergstr. | ||
Mitte Lechuferweg | ||
Lechuferweg Ecke Pilgerschrofenweg | ||
Parkplatz Alatsee | ||
Lidl Hopfener Dreieck | ||
Ziegelbergweg Anfang Spöttlweg | ||
Schießhausgäßchen | ||
WEZ | ||
Westbrunnen | ||
Zulassungsstelle |
WEISSENSEE (sämtlich mit Papierkorb)
- Moos-Hub Ahornstr. Ecke Fichtenstr.
- Pfarrhof Ruhegarten
- Mitte Fußweg
- Alatseestr. Eingang Rundweg Süd
- Rundweg Nord Kreuzung Pumpstation
- Rundweg Ost Kreuzung Seespitz Aufgang
- Auf der Leite Einfahrt Brand
- Wörther Str. Kreuzung Brand
- Hotel Bergruh Durchgang Vorderegg
- Wiedmar BHS
- Roßmooser Brücke Abgang BHS
- Thal Stadel Stapf
- Unterdeusch Kreuzung Egelsee
- Alte Steige Höhe Fl.Nr. 367/3 Gmk. WSee
HOPFEN
Mit Papierkorb | Mit Behälter | ||
Kneippanlage beim Campingplatz | Uferstr. – Am Sonnenhang | ||
Neuangerweg südl. Campingplatz | Parkplatz beim Campingplatz | ||
Uferweg südl. Campingplatz | |||
Dotzenwangweg | |||
Uferstr. – Bergstr. | |||
Uferstr. Zufahrt Bolzplatz | |||
Faulenseeweg – ins Dicke Mahd | |||
Höhenstr. – Fachklinik | |||
Eschach BHS |
Hundekot
Amtliche Bekanntmachung
Hundekot in landwirtschaftlichen Flächen, auf Fußwegen und Straßen
Das Landratsamt Ostallgäu – Abteilung Abfallrecht – hat vor einigen Jahren folgendes Rundschreiben zum Thema „Hundekot in landwirtschaftlichen Flächen“ herausgegeben, das von Seiten der Stadt Füssen uneingeschränkt unterstützt und um deren Beachtung gebeten wird:
Liebe Hundebesitzer,
das Betretungsrecht nach Art. 22 des Bayer. Naturschutzgesetzes bezieht sich grundsätzlich auf alle Teile der freien Natur, also auch auf landwirtschaftliche Flächen. Während der Nutzzeit (auf Grünland die Zeit des Aufwuchs, bzw. bei Äckern die Zeit zwischen Saat oder Bestellung bis zur Ernte) dürfen landwirtschaftliche Nutzflächen allerdings nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Beachten Sie bitte diese gesetzlichen Vorgaben, damit unseren Landwirten kein Schaden zugefügt wird.
Den Landwirten bereitet zunehmend große Sorgen, dass viele Hundebesitzer sich nicht um die „Hinterlassenschaften“ ihres Vierbeiners kümmern. Sicher sind auch Sie der Auffassung, dass die Nachlässigkeit von Hundebesitzern nicht zur Eigentumsschädigung bzw. zum wirtschaftlichen Nachteil unserer Landwirte führen darf. Es ist nachweisbar, dass Kühe erkrankt sind, nachdem sie kotverunreinigtes Gras gefressen haben. Obwohl Kühe normalerweise dieses verunreinigte Gras ablehnen, kann es zur Aufnahme von Hundekot kommen,
wenn dieser beim Mähen im Futter verteilt wurde.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch Kinder mit dem Hundekot in Berührung kommen können, da viele Hundebesitzer mit ihren Hunden ortsnah spazieren gehen. Dies gilt auch insbesondere zur Sauberhaltung unserer Fußwege und Straßen.
Deshalb richten wir folgende Bitte an Sie:
1. Lassen Sie Ihren Hund erst dann frei laufen, wenn er sein „Geschäft“ außerhalb von Wiesen erledigt hat. Bedenken Sie, dass Sie Ihren Hund nur unter Kontrolle haben, solange er an der Leine ist.
2. Besorgen Sie sich Hundebeutel, nehmen Sie die „Hinterlassenschaften“ ihres Lieblings mit nach Hause und entsorgen Sie den Beutel ordnungsgemäß in ihrer Mülltonne oder in den von uns aufgestellten „Hunde-Toiletten“.
Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass Hundekot als Abfall anzusehen ist, dessen unzulässige Beseitigung durch Liegenlassen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann.
Wir bitten auch besonders unsere Vermieter, ihre Gäste mit Hunden darauf hinzuweisen.