Sondernutzungen

Qualität beschränkt sich nicht nur auf die Gebäude einer Stadt, sie muss sich auch in der Gestaltung öffentlicher Plätze und Straßen widerspiegeln.
Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit Vertretern der Bereiche Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Wirtschaft, Tourismus, Belange für Behinderte und Denkmalschutz die Sondernutzungssatzung erarbeitet.

Sondernutzungssatzung

Gestaltungshandbuch (PDF 2,4 MB)

Antrag

Wer Interesse hat, den öffentlichen Stadtgrund zur Warenpräsentation zu nutzen, muss einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis inkl. Skizze bei der Stadtverwaltung Füssen, Herrn Schweinberg oder Frau Petersohn einreichen.

Bezüglich der Freisitzfläche für Gastronomiebetriebe sollte ein Termin vor Ort vereinbart werden, damit die entsprechende Fläche weiß markiert werden kann.
Die Bestuhlung muss vor der Anschaffung mit der Stadtverwaltung abgesprochen und genehmigt sein.

Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Warenständer

Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Freisitzfläche

Gebühren s. Sondernutzungsgebührensatzung

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