Verkehrsbehörde

Parken

Ausnahmegenehmigungen

Fußgängerzone: Anwohner mit Stellplatz od. Garage, Firmen mit kurzzeitigen Baustellen innerhalb der FGZ, mündliche Genehmigungen für einmalige Fahrt oder Kurzaufenthalt (z. B. behinderte Personen zu Arztpraxen, Montagefahrzeuge, etc.), eilige Arzneimittel, Befreiung von Tonnagenbegrenzung für FGZ oder andere Bereiche wie Bad Faulenbach,

Straßenmusik: Genehmigung für Straßenkünstler auf Antrag

gesperrte Wege: Ausnahmegenehmigungen zum Befahren gesperrter Wege (z. B. Fischereiaufsicht, tourist. Zwecke wie Film- oder Fotoaufnahmen u. ä.),

Nachtfahrverbot: Ausnahmegenehmigungen für Sonderregelungen wie Nachtfahrverbot im Altstadtbereich,

zeitl. begrenzte Straßensperrungen.

Baustellensicherungen

Erteilung der Genehmigungen für Baufirmen,

Straßensperrungen (Voll-halbseitige Sperrung, Gehwegsperrung etc.),

Erstellung von Regelplänen (Umleitungsbeschilderungen ggf. Amtl. Bekanntmachung an Presse), Baustellenkontrolle (Beschilderung, Gefahrenpunkte, Umleitungsführung, etc.).

Hier können Sie den Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (nach §45 StVO) online beantragen

Hier können Sie den Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (nach §45 StVO) herunterladen.

Verkehrszeichen

Anordnungen von Verkehrszeichen, Markierungen, Parkierungseinrichtungen etc. 

Plakatiergenehmigungen

Öffnet einen internen Link in einem neuen FensterPlakatiergenehmigungen gem. Plakatierverordnung, Festsetzung u. Abrechnung der Gebühren. 

Plakatierverordnung
Anlage
Vorgaben für die Anbringung der Veranstaltungstermine (PDF 72 KB)
Hier können Sie den Antrag zur Erlaubnis zur Plakatierung online beantragen.

Altstadtplakette

Diese erhalten Sie im Zimmer A 100, erreichbar über Haupteingang, 1. OG.
Dient als Erleichterung zum Be- und Entladen (max. 30 Minuten mit Parkscheibe anzuzeigen) für Anwohner/Geschäftsinhaber.
Gültig: Januar – Dezember
Kosten: 10,00 € / Jahr

Es gibt zwei Plaketten:

  • Fahrberechtigung für den Fußgängerbereich der Stadt Füssen in der Zeit von 06.00 – 10.00 und 18.00 – 20.00 Uhr (für Anwohner im Bereich: Reichenstraße, Brunnengasse, Schrannengasse, Jesuitergasse, Hutergasse)Dient nicht als Berechtigung zum Einfahren außerhalb o.g. Zeit.
  • Fahrberechtigung für den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich Altstadt (für Anwohner im Bereich: Brotmarkt, Ritterstraße, Franziskanergasse, Drehergasse, Lechhalde, Hintere Gasse, Luitpoldstraße)

Sonderausweise

Diese erhalten Sie im Zimmer A 103 oder A 104, erreichbar über Haupteingang, 1. OG.

Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen

Hier können Sie den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen online beantragen.

Anträge und weitere Informationen siehe auch Parkausweise

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