Marktwesen

Der reguläre Wochenmarkt findet jeweils am Donnerstag von 08.00 bis 13.00 Uhr auf dem Morisseparkplatz (P 3) an der Kemptener Strasse statt.

Ausnahme: Sofern am Donnerstag ein Feiertag ist, findet der Markt grundsätzlich am Mittwoch statt!


Die Markttermine für 2023 finden Sie hier: https://stadt-fuessen.org/wp-content/uploads/2022/12/Broschure-Markttermine-2023.pdf


Verkaufsoffene Sonntage

Gemäß der Verkaufsstellenöffnungsverordnung dürfen die Verkaufsstellen in der Stadt Füssen aus Anlass der nachfolgend angeführten Märkte an den genannten Sonn- und Feiertagen jeweils von 12.00 – 17.00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden geöffnet sein:

  1. Josefimarkt, jeweils an dem auf den 19. März folgenden Sonntag oder, falls der 19. März auf einen Sonntag fällt, am 19. März,
  2. Himmelfahrtsmarkt, jeweils am Himmelfahrtstag und
  3. Kirchweihmarkt, jeweils am dritten Sonntag im Oktober.

Bewerbung für einen Marktstand

Platzzusagen für Markthändler werden nur auf vorherige schriftlichte Bewerbung (formlos) erteilt und sollte folgende Angaben beinhalten:

  • Datum des Markttages
  • Betriebsdaten (Name, Anschrift, Telefon, eMail)
  • Beschreibung des Warensortiments
  • Angaben zur notwendingen Standfläche (Breite, Tiefe, Höhe)
  • Angaben zur benötigten Stromversorgung

Gebühren

Die Standgebühr

  • für den Wochenmarkt: pro Tag 2,20 € und pro laufenden Meter
  • für die Jahrmärkte:      pro Markt 6,30 € und pro laufenden Meter

Marktordnung für die Jahrmärkte in Füssen

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Marktsatzung

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Marktgebührensatzung
Erste Änderung der Marktgebührensatzung

Kontakt:

Markus Gmeiner

E-Mail: m.gmeiner@fuessen.de

Tel. (08362) 903-115

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