Die kommunale Verkehrsüberwachung kontrolliert durch tägliche Streifendienste im gesamten Stadtgebiet die Einhaltung der geltenden Regeln auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung und beanstandet festgestellte Verstöße nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.
Grundsätze und Ziele:
- Anwohnerparkbereiche, Fußgängerzonen, Geh- und Radwege, Ladezonen und Behindertenparkplätze müssen für den vorgesehenen und berechtigten Personenkreis nutzbar sein,
- Feuerwehranfahrtzonen und -zufahrten, Engstellen, Rettungs- und Fluchtwege müssen für den schnellen und reibungslosen Rettungs- bzw. Ver- und Entsorgungseinsatz frei bleiben,
- die Zweckentfremdungen von Kurzzeitparkplätzen durch Dauerparker muss eingedämmt und dadurch die Umschlaghäufigkeit im Sinne von Handel und Dienstleistung erhöht werden,
- Halteverbote müssen zur Vermeidung von Verkehrsstaus und zum möglichst reibungslosen Ablauf des Personennahverkehrs intensiv überwacht werden.
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