Führungszeugnis

Welche Unterlagen werden grundsätzlich benötigt ?

  •  Personalausweis oder Reisepass
  •  den Verwendungszweck
  •  zur Vorlage bei einer Behörde ist die genaue Anschrift und das Aktenzeichen erforderlich
  •  Nachweis für die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnis

Antragstellung (§ 30 Bundeszentralregistergesetz):

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt.

Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde zu beantragen.

Wird die betreffende Person gesetzlich vertreten (z.B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt.

Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich !

Neben der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde, kann das Führungszeugnis dort auch schriftlich beantragt werden. In diesem Fall sind in dem formlosen Antragsschreiben an das zuständige Einwohnermeldeamt auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, eventl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein !

Welche Gebühren fallen an ?

  • 13,00 Euro

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