Fischereischeine

Welche Fischereischeine gibt es ?

Jugendfischereischein    (Antrag zum download: Jugendfischereischein Zustimmungserklärung)
(erhalten Personen, die das 10. nicht aber das 18.Lebensjahr vollendet haben. Nur gültig in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers)

Fischereischein auf Lebenszeit  (Antrag zum download: Fischereischein)
(erhalten Personen ab dem 14.Lebensjahr; Bayerische Fischereiprüfung oder gleichgestellte Prüfung erforderlich !)

Lehrgang und Prüfung

Lehrgang

Um an der staatlichen Fischerprüfung teilnehmen zu können, ist der Abschluss eines Vorbereitungslehrgangs erforderlich.

Anmeldung:

Landesfischereiverband Bayern e.V.
Pechdellerstraße 16
81545 München
Tel. 089/6427260

Fischereiverband Oberbayern
Nymphenburger Str. 154
80634 München
Tel. 089-163513

Bayerische Landesanstalt für Fischerei
Weilheimer Straße 8
82319 Starnberg
Tel. 08151-26920

Fischereiprüfung

Anmeldung:

Landesanstalt für Fischerei
-Fischerprüfung-
Postfach 1146
82301 Starnberg
Tel. 08151-269230 / 08151-15150
Fax: 08151-269270

Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich per Internet unter www.fischerpruefung.bayern.de  anzumelden.

Antragstellung

Der Fischereischein kann nur am Hauptwohnsitz der zuständigen Gemeinde beantragt werden.

Für den Jugendfischereischein sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Kinderausweis/Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles Passfoto
  • Zustimmungserklärung der Eltern

Welche Kosten werden erhoben ?

      Fischereiabgabe nach Lebensalter Abgabenhöhe € + Bearbeitungsgebühr €
10-14 Jahre 10,00 5,00
15 Jahre 7,50 5,00
16 Jahre 5,00 5,00
17 Jahre 2,50 5,00

 Für den Fischereischein auf Lebenszeit sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • bayerische Fischerprüfung oder gleichgestellte Prüfung
  • Kinderausweis/Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles Passfoto
  • bei Jugendlichen, die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Zustimmungserklärung der Eltern

Welche Kosten werden erhoben ?

Lebensalter Betrag € Lebensalter Betrag € + Bearbeitungsgebühr €
14 300 41 192 35
15 300 42 192 35
16 300 43 160 35
17 300 44 160 35
18 300 45 160 35
19 300 46 160 35
20 300 47 160 35
21 300 48 128 35
22 300 49 128 35
23 288 50 128 35
24 288 51 128 35
25 288 52 128 35
26 288 53 96 35
27 288 54 96 35
28 256 55 96 35
29 256 56 96 35
30 256 57 96 35
31 256 58 64 35
32 256 59 64 35
33 224 60 64 35
34 224 61 64 35
35 224 62 64 35
36 224 63 32 35
37 224 64 32 35
38 192 65 32 35
39 192 66 32 35
40 192 67 32 35

ab dem 68.Lebensjahr ist nur noch die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 Euro zu entrichten !

Es besteht auch die Möglichkeit, die Abgabe auf 5 aufeinanderfolgende Jahre zu entrichten. Die Höhe der Abgabe hierfür beträgt 40,00 Euro

 

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