Beglaubigung

Amtliche Beglaubigung

Welche Unterlagen werden benötigt ?

Zur Beglaubigung muss immer das Original in deutscher Sprache vorgelegt werden

Folgende Dokumente dürfen nicht beglaubigt werden:

  • Geburts-, Heirats- und Sterbekunden (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat)
  • Fahrzeug- und Führerschein (zuständig ist die Kfz-Zulassungsstelle)
  • Führungszeugnis (zuständig ist das Bundeszentralregister)
  • Verträge (zuständig sind die Notare)
  • Handelsregisterauszug (zuständig ist das Amtsgericht)
  • Apostille / Überbeglaubigung (zuständig hierfür ist das Landratsamt Ostallgäu in 87616 Marktoberdorf, Schwabenstr.11, Tel. 08342/911-0)
  • Bestallungsurkunde zum Pfleger, Betreuerausweis (Amtsgericht/Vormundschaftsgericht)
  • Grundbuchauszug (Amtsgericht/Grundbuchamt)
  • Schriftstücke, die in einer fremden Sprache verfasst worden sind, außer sie sind von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher in deutscher Sprache übersetzt worden
  • Ausländische Ausweisdokumente (zuständig ist der Notar)

Deutsche Personalausweise und Reisepässe dürfen nur beglaubigt werden, wenn diese von der Stadt Füssen ausgestellt wurden. 

Beglaubigung von Unterschriften 

Unterschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie vor der beglaubigenden Dienstkraft vollzogen und anerkannt werden. Als Nachweis der Identität des Antragstellers(in) ist entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorzulegen.

Folgende Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht möglich:

  • auf Verträgen und Erklärungen (z.B. Erbschafts- und Grundbuchangelegenheiten)
    Solche Beglaubigungen sind von einem Notariat vorzunehmen. 
  • Schriftstücke, die in einer fremden Sprache verfasst worden sind, außer sie sind von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher in deutscher Sprache übersetzt worden 
  • Blankounterschriften (ohne zugehörigen Text) 


Welche Gebühr wird erhoben ?

Grundsätzlich 5,00 Euro pro Beglaubigung

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