Parkausweise

Bewohnerparkausweise

  • Berechtigte: Berechtigt für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises sind Personen, die mit dem Hauptwohnsitz (kein Zweitwohnsitz) in einem der folgenden genannten Bewohnerparkgebiete gemeldet sind, dort tatsächlich wohnen und über keinen privaten Stellplatz bzw. eine Garage verfügen: Karl-, Marien-, Theresienstraße (Haus Nr. 1,3,5,7,9,11,13), Klosterstraße-, Spitalgasse und Floßergasse, Schwangauer Straße.
  • Personen mit Hauptwohnsitz, die dauerhaft einen Dienst- oder Firmenwagen zur Verfügung haben, erhalten einen Bewohnerparkausweis, wenn ein entsprechender Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt wird.
  • Ladenbesitzer, Gaststättenpächter, Arbeitnehmer, Zweitwohnungsbesitzer oder Gewerbetreibende in einem Bewohnerparkgebiet haben keinen Anspruch auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises.
  • Hat eine Familie / Lebensgemeinschaft / Wohneinheit mehrere Fahrzeuge, so wird nur ein Parkausweis ausgestellt, auf dem jedoch die Kennzeichen aller anderen auf sie zugelassenen Fahrzeuge aufgeführt werden können.
  • Zur Beantragung des Bewohnerparkausweises wird der Fahrzeugschein und Personalausweis benötigt und ist ein entsprechendes Antragsformular auszufüllen, welches hier zum Download zur Verfügung steht.
  • Gültigkeit: Ganzjährig (01.01. – 31.12.) bzw. halbjährlich (01.01. – 30.06. bzw. 01.07. – 31.12.). Der Ausweis muss jährlich neu beantragt werden und verlängert sich nicht automatisch (Ausstellung ist ab Anfang Dezember des Vorjahres möglich).
  • Kosten: 30,00 € / Jahr bzw.  15,00 € halbjährlich
  • Verlust: Bitte zeigen Sie den Verlust bei der Polizei an und beantragen Sie einen neuen Bewohnerparkausweis. In diesem Fall ist Ihr persönliches Erscheinen unbedingt erforderlich. Bei Verlust wird die volle Gebühr von 30,00 € für einen Ersatzausweis erhoben.
  • Eine Kennzeichenänderung ist kostenlos.
  • Der Bewohnerparkausweis muss vollständig sichtbar im Bereich der Frontscheibe innen ausgelegt werden. Berechtigte erhalten mit dem Bewohnerparkausweis keinen bestimmten Parkplatz, sondern ein Parkgebiet mit entsprechendem Zusatzschild zugewiesen.  Sind alle Parkplätze belegt, muss das Kfz anderweitig (ordnungsgemäß) geparkt werden.

Antrag auf Altstadtplakette

Antrag auf Bewohnerparkausweis

Parkausweise für Schwerbehinderte

Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (Blinde) besitzen, können nur online oder schriftlich den hellblauen Parkausweis beantragen:

Antrag BRD-Parkausweis

Antrag EU-Parkausweis

Ausführliche Informationen zum Thema “Parkausweise für Schwerbehinderte” erhalten Sie auf der Internetseite

Zentrum Bayern Familie und Soziales

 
 
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