Aus besonderem Anlaß kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (Vereinsfest, Sommerfest usw.) unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Nach der Neufassung des Gaststättengesetzes, das zum 01.07.2005 in Kraft getreten ist, ist eine Gaststättenerlaubnis nur noch dann erforderlich, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden.
Der Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken ist von der Genehmigungspflicht befreit.
Antragstellung
- schriftlich
- der Antrag ist innerhalb von 2 Wochen vor der Veranstaltung zu stellen
- PDF – Antrag auf eine vorläufige Gaststättenerlaubnis
Welche Gebühren fallen an ?
30,00 Euro pro Tag