Gewerbeanzeige
Selbständige Gewerbetreibende sind verpflichtet
- den Beginn der Tätigkeit
- die Verlegung des Betriebes
- die Veränderung oder Erweiterung der Tätigkeit
- die Aufgabe des Betriebes (vollständige Abmeldung bzw. Verlegung des Betriebssitzes in einen anderen Meldebezirk)
anzuzeigen.
Diese Verpflichtung gilt sowohl bei Angelegenheiten, die die Hauptniederlassung betreffen, als auch bei solchen, die sich auf eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle beziehen.
GbR
Bei der An- Ab- und Ummeldung einer GbR, muss von jedem Gesellschafter eine gesonderte Meldung erfolgen, der geschäftsführend- oder vertretungsberechtigt ist.
Wann ist anzuzeigen ?
Die Gewerbeanzeige hat gleichzeitig mit Beginn, Änderung oder Aufgabe der Tätigkeit zu erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- Personalausweis oder Reisepass
- bei im Handelsregister eingetragenen Firmen (z.B. einer GmbH) u. bei eingetragenen Kaufleuten (e.K.) den Registerauszug (bei Neuanmeldung und Änderung der Rechtsform bzw. des Firmennamens !)
- bei einer GmbH & Co.KG ist der Handelsregisterauszug von der “GmbH” und der “Co.KG” erforderlich
- bei einer GmbH in Gründung den notariellen Gründungsvertrag vom Notar
Welche Gebühren fallen an ?
Gewerbe-Anmeldung: 25,00 Euro Gewerbeanmeldung download als pdf
(bei Anmeldung einer GmbH & Co.KG: 30,00 Euro)
Gewerbe-Ummeldung: 20,00 Euro Gewerbeummeldung download als pdf
Gewerbe-Abmeldung: 12,50 Euro Gewerbeabmeldung download als pdf
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Link zum Antrag)
Bei bestimmten erlaubnispflichtigen Gewerbe (z. B. Schmuckhandel, Schlüsseldienste usw.) und Gastgewerbe muss zur Gewerbeanmeldung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (und zusätzlich ein Führungszeugnis) eingholt werden.
Gebühr: 13,00 €