Personalausweis / vorläufiger Personalausweis

 

Wichtige Informationen:

Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • der alte Personalausweis oder Reisepass
  • 1 neues, biometrisches Lichtbild (siehe hierzu “Weitere Infos” –  Foto-Mustertafel)
  • Zustimmungserklärung für Personen unter 16 Jahre
  • Informationen für im Ausland wohnende Deutsche; weiterlesen….

    Im Einzelfall noch:
  • Eheurkunde bei verheirateten / geschiedenen / verwitweten Personen (erhältlich beim Standesamt der Eheschließung, kostenpflichtig 12,00 €)
    oder
  • Geburtsurkunde bei ledigen Personen (erhältlich beim Standesamt der Geburt, kostenpflichtig 12,00 €)
    oder
  • Bescheinigung über die Namensänderung bei z.B. Wiederannahme Geburtsname, Umsortierung der Vornamen, usw.
    oder
  • Einbürgerungsurkunde

Eine Vertretung bei der Antragstellung ist nicht möglich !

Bei Kindern unter 16 Jahren ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die Zustimmungserklärung (von beiden Eltern unterschrieben) mit den Ausweisdokumenten beider Eltern vorgelegt wird.  Achtung: die Kinder müssen bei der Antragstellung dabei sein !

Da die Dokumente in der Bundesdruckerei Berlin hergestellt werden, beträgt die momentane Lieferzeit ca. 4 Wochen.

Der vorläufige Personalausweis wird vom Bürgerbüro ausgestellt und kann am nächsten Werktag abgeholt werden.

Gebühren  (laut Verordnung über Gebühren für Personalausweise – PauswGebV vom 01.11.2010)

Personalausweis unter 24 Jahre 22,80 Euro  Gültigkeit:   6 Jahre
Personalausweis ab     24 Jahre 37,00 Euro  Gültigkeit: 10 Jahre
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro  Gültigkeit: max. 3 Monate
     
     
     

Weitere Infos: 

Der neue Personalausweis (Broschüre, PDF-Format, 16 MB)

Nutzung der Online-Ausweisfunktion / Informationen zu den Lesegeräten

Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei (PDF-Format, 559 KB)

Länder- und Reiseinformation / Auswärtiges Amt

Bayern-Portal, Antrag Personalausweis, erforderliche Dokumente

 

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