Welche Unterlagen werden benötigt
- Personalausweis/Reisepass der Erziehungsberechtigten
- Zustimmungserklärung, wenn ein Elternteil verhindert ist
- Geburtsurkunde des Kindes (nicht älter als 2 Jahre)
- Sorgerechtsbeschluß, wenn die Eltern geschieden sind
- Nachweis vom Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Pflegeeltern
- Negativbescheinigung vom Jugendamt über das alleinige Sorgerecht bei ledigen Personen
- 1 neues biometrisches Foto (siehe hierzu “Weitere Infos” – Fotomustertafel)
- ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind persönlich unterschreiben
Gültigkeit u. Verlängerung
Seit dem 01.01.2021 wird der Ausweis mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt und kann mehrmals verlängert werden, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Verlängerung ist ein neues biometrisches Foto erforderlich.
Neue Regelung seit 01.11.2007
Für Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr wird ein Reisepass oder ein Personalausweis ausgestellt.
Welche Gebühren fallen an ?
- Neuausstellung: 13,00 Euro
- Änderungen/Verlängerung: 6,00 Euro
Hinweis
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der Kinderreisepass nicht den “normalen” Reisepass ersetzt
Weitere Infos:
Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei (PDF-Format, 559 KB)