Sanierungsgebiete

Altstadt

Die Satzung über die förmliche Festlegung des SanierungsgAbgrenzungsplanebiets Altstadt ist am 12.04.1999 in Kraft getreten.

Satzung (PDF 71 KB)
Erläuterungen zur Satzung (PDF 59 KB)

 

Westliche Innenstadt

Abgrenzungsplan

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Westliche Innenstadt ist am 02.12.2003 in Kraft getreten.

Satzung (PDF 100 KB)
Erläuterungen zur Satzung (PDF 60 KB)

 

Lechvorstadt

Abgrenzungsplan

Der Stadtrat der Stadt Füssen hat in seiner Sitzung am 26.11.2019 die „Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Lechvorstadt“ erlassen. Die Satzung wurde am 02.12.2019 ausgefertigt; sie trat mit der Bekanntmachung am 21.12.2019 in Kraft.

Satzung, Erläuterung und Abgrenzungsplan (PDF1,2 MB)

Antrag auf sanierungsrechtliche Erlaubnis

 

Steuerbegünstigung

Nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder Entwicklungsbereichen im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt.

Leitfaden zur steuerlichen Abschreibung §§ 7h. 10f und 11a     

Anlage zum Leitfaden zur steuerlichen Abschreibung §§ 7h. 10f und 11a (Bescheinigungsfähig_nicht Bescheinigungsfähig)    

Modernisierungsvereinbarung (Muster)      

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung      

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung,
Aufstellung der Kosten (Anlage 2)      

 

Sanierungsvermerk im Grundbuch

Die Stadt Füssen teilte dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mit und führte hierbei die von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln auf. Das Grundbuchamt trug in die Grundbücher dieser Grundstücke ein, dass eine Sanierung durchgeführt wird (Sanierungsvermerk)

Stadt Füssen

Stadtplanung & Bauverwaltung

Lechhalde 3

87629 Füssen

Zimmer A.108

Tel: +49 8362 903-151

Fax: +49 8362 903-204

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