Der Stadtrat der Stadt Füssen hat in seiner Sitzung am 27.09.2011 beschlossen, den Bebauungsplan N 54 – Robert-Schmid-Straße Nordwest aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Plangebiets liegt in der Ortslage Füssen, an der Augsburger Straße Ecke Robert-Schmid-Straße. Es ist Planungsziel der Stadt Füssen das Grundstück einer Bebauung für Wohnungen, Hotel und im Erdgeschoss teilweise Ladengeschäfte zuzuführen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.07.2012 den Planungsentwurf gebilligt und beschlossen den Entwurf des Bebauungsplans öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Der Planungsentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Anlage jeweils in der Fassung vom 30.07.2012, lagen in der Zeit vom Montag, 13.08.2012 bis einschließlich Donnerstag, 13.09.2012 im Rathaus der Stadt Füssen, öffentlich aus.