Inkrafttreten: 09.12.2009
Planzeichnung (PDF 641 KB)
Satzung und Begründung (PDF 1 MB)
Die Stadt Füssen hat am 20.08.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes N 51 – Ziegelangerweg Süd im Bereich der Sanierungssatzung „Westliche Innenstadt – Quartier Bahnhofsareal“ südlich Ziegelberg, westlich der vorhandenen Bebauung am Ziegelstadel Nr. 4 – 18 (Wohnanlage für Senioren) und nördlich der Bahn beschlossen.
Für diese Innenentwicklung wurde das Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor. Es werden durch die geplante Bebauung keine Vorhaben begründet, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wäre. Es wird einem Bedarf zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum in angemessener Frist Rechnung getragen und zwar durch die Schaffung einer Wohnanlage mit einer Mehrfamilienhausbebauung für 50 Altenwohnungen. Es wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Soweit erforderlich, wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst.
Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 17.11.2009 nach vorheriger Abwägung der zum Verfahren nach § 13 a BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen den Bebauungsplan N 51 Ziegelangerweg Süd, Fl. Nr. 940 Gemarkung Füssen, bestehend aus der Bebauungsplanzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung jeweils in der Fassung vom 17.11.2009 als Satzung.